Sitzung: 13.06.2022 Bau- Umwelt und Klimaausschuss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 147 „Wiefelstede, Grote Placken“
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
BM
Pieper erläutert das derzeit 600 m² als Mindestgrundstücksgröße festgesetzt ist
und dass nun den Entwicklungen im Baubereich (Kostensteigerung) Rechnung
getragen werden soll und die Mindestgrundstücksgröße auf 500 m² verringert
werden soll. Es sei geplant gewesen die Änderung im einstufigen Verfahren
durchzuführen, aber nach Rücksprache mit dem Landkreis wurde das Regelverfahren
für die Änderung gewählt.
Ausschussmitglied
Eilers möchte gerne wissen, wie sich die Anzahl der Wohneinheiten nun verändert
und wie hoch die Planungskosten für diese Änderung sind. Weiterhin hinterfragt
er die Kostenübernahme durch AMR für die Änderung.
BM
Pieper teilt mit, dass der Änderungsaufwand relativ klein ist für das
Planungsbüro und daher nach Stundenaufwand abgerechnet wird. Die Planungskosten
werden insgesamt anteilig der Flächen mit AMR abgerechnet.
Fachbereichsleiter
Herzog teilt mit, dass der Mehrwert an Wohneinheiten nicht benannt werden kann.
Es sei aber ja auch nur eine Mindestgrundstücksgröße. Es können durchaus auch
noch Grundstücke mit 600 m² und mehr parzelliert werden.
Ausschussmitglied
Kruse sei davon ausgegangen, dass die Änderung nur für die Teilfläche von AMR
geplant sei.
BM
Pieper erläutert, dass die Festsetzung für den gesamten Bebauungsplan Nr.147
„Grote Placken“ erfolgen soll. Es sei aber keine neue Planzeichnung oder
ähnliches erforderlich, da nur die textliche Festsetzung geändert werden muss.
Ausschussmitglied
Helm möchte gerne wissen, wie groß die Grundstücke der Gemeinde im 1.
Bauabschnitt zugeschnitten werden.
BM
Pieper teilt mit, dass die Grundstücke der Gemeinde im 1. Bauabschnitt bei
mindestens 600 m² bleiben. Später sei eine Änderung für die weiteren
Bauabschnitte aber denkbar.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Kuck teilt BM Pieper mit, dass die
Verkleinerung keine Auswirkungen auf den Mietwohnungsbau haben.
Ausschussmitglied
Eilers gibt zu bedenken, dass die Planung auf die Grundstücksgrößen
ausgerichtet ist, insofern könnten bei einer Veränderung und entsprechend mehr
Grundstücken, Probleme auftreten.
BM
Pieper führt aus, dass die Versiegelung hierdurch nicht höher wird und das
Rückhaltevolumen bei der Regenwasserbeseitigung immer auf das gesamte Baugebiet
berechnet wird. In anderen Bereich, wie z.B. verkehrliche Belastungen und
Schutzwasserbeseitigung werden sich geringfügige Veränderungen ergeben, die
aber tragbar sind.
Nach
der Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: