Vorschlag / Empfehlung:


a)         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 „Wiefelstede, Grote Placken“

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

   

 

 


BM Pieper erläutert das derzeit 600 m² als Mindestgrundstücksgröße festgesetzt ist und dass nun den Entwicklungen im Baubereich (Kostensteigerung) Rechnung getragen werden soll und die Mindestgrundstücksgröße auf 500 m² verringert werden soll. Es sei geplant gewesen die Änderung im einstufigen Verfahren durchzuführen, aber nach Rücksprache mit dem Landkreis wurde das Regelverfahren für die Änderung gewählt.

 

Ausschussmitglied Eilers möchte gerne wissen, wie sich die Anzahl der Wohneinheiten nun verändert und wie hoch die Planungskosten für diese Änderung sind. Weiterhin hinterfragt er die Kostenübernahme durch AMR für die Änderung.

 

BM Pieper teilt mit, dass der Änderungsaufwand relativ klein ist für das Planungsbüro und daher nach Stundenaufwand abgerechnet wird. Die Planungskosten werden insgesamt anteilig der Flächen mit AMR abgerechnet.

 

Fachbereichsleiter Herzog teilt mit, dass der Mehrwert an Wohneinheiten nicht benannt werden kann. Es sei aber ja auch nur eine Mindestgrundstücksgröße. Es können durchaus auch noch Grundstücke mit 600 m² und mehr parzelliert werden.

 

Ausschussmitglied Kruse sei davon ausgegangen, dass die Änderung nur für die Teilfläche von AMR geplant sei.

 

BM Pieper erläutert, dass die Festsetzung für den gesamten Bebauungsplan Nr.147 „Grote Placken“ erfolgen soll. Es sei aber keine neue Planzeichnung oder ähnliches erforderlich, da nur die textliche Festsetzung geändert werden muss.

 

 

Ausschussmitglied Helm möchte gerne wissen, wie groß die Grundstücke der Gemeinde im 1. Bauabschnitt zugeschnitten werden.

 

BM Pieper teilt mit, dass die Grundstücke der Gemeinde im 1. Bauabschnitt bei mindestens 600 m² bleiben. Später sei eine Änderung für die weiteren Bauabschnitte  aber denkbar.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kuck teilt BM Pieper mit, dass die Verkleinerung keine Auswirkungen auf den Mietwohnungsbau haben.

 

Ausschussmitglied Eilers gibt zu bedenken, dass die Planung auf die Grundstücksgrößen ausgerichtet ist, insofern könnten bei einer Veränderung und entsprechend mehr Grundstücken, Probleme auftreten.

 

BM Pieper führt aus, dass die Versiegelung hierdurch nicht höher wird und das Rückhaltevolumen bei der Regenwasserbeseitigung immer auf das gesamte Baugebiet berechnet wird. In anderen Bereich, wie z.B. verkehrliche Belastungen und Schutzwasserbeseitigung werden sich geringfügige Veränderungen ergeben, die aber tragbar sind.

 

Nach der Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: