Die Angelegenheit „Sanierung und Attraktivitätssteigerung Denkmalplatz in der Kirchstraße“ wird bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.07.2022 zunächst an die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wird die Thematik sodann weiter erörtert, um die Maßnahme aus der Beratungsvorlage B/2061/2022 alsbald umsetzen zu können und die bereits bewilligte Förderung in Höhe von 65.000,00 Euro nicht verfallen zu lassen.

 

 


 

Ausschussvorsitzender Weden dankt für die umfangreiche Beratungsvorlage. Bereits vor einigen Jahren habe sich ein Arbeitskreis umfassend mit der Thematik beschäftigt. Die Beratungsvorlage inkl. Anlage spiegele die Ergebnisse des Arbeitskreises wider.

 

Bürgermeister Pieper erhofft sich, dass der Denkmalplatz durch die geplante Umgestaltung zukünftig im Rahmen der Zielsetzungen stärker frequentiert werde. Der mahnende Charakter solle dabei weiterhin erhalten bleiben. Ein Bauantrag für die Maßnahme sei zudem bereits beim Landkreis Ammerland gestellt worden sein. Er erhofft sich, dass die Baugenehmigung noch vor der Ratssitzung bei der Gemeinde eingehen werde. Die Verwaltung habe jede Menge Arbeit in die Vorbereitung der Maßnahme investiert.

 

Ausschussmitglied Dierks bittet darum, die Angelegenheit zunächst an die Fraktionen zu verweisen, da seit den damaligen Überlegungen aus den Jahren 2017/2018 zwischenzeitlich auch neue Ideen entstanden seien und ihr der politische Abgleich hierfür fehle. Sie bittet um Prüfung, ob die Fördergelder auch später abgerufen werden könnten.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass ein Förderantrag im Rahmen des LEADER-Zusammerland mit einer konkreten Maßnahme gestellt und dieser positiv beschieden worden sei. In den Kernbestandteilen könne hiervon nicht abgewichen werden. Gleichwohl sei es unter Umständen sicherlich möglich, hinsichtlich der Gestaltung und der Bepflanzung noch andere Überlegungen einzubringen und umzusetzen. Ein Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) könne zudem nur bis Mitte August 2022 gestellt werden. Sollte diese Frist verstreichen und ein Antrag bis dahin nicht gestellt worden, sei die Finanzierung der Maßnahme nicht mehr sichergestellt und diese dann auch nicht mehr umsetzbar.

 

Auf Anfrage durch Ausschussmitglied Geerdes teilt Bürgermeister Pieper mit, dass die Kirchengemeinde eine Zuwegung vom Denkmalplatz zum Friedhof bei der Entwurfsplanung abgelehnt habe.

 

Ausschussmitglied Kuck wünscht sich ebenfalls die Möglichkeit der genaueren Ausgestaltung, da der jetzige Platz nicht besonderes einladend wirke.

 

Bürgermeister Pieper weist nochmals darauf hin, dass die Maßnahme in den Grundlagen nicht abänderbar sei. In einem solchen Fall würden die in Aussicht gestellten Förderbeträge nicht mehr ausgezahlt werden können.

 

Ausschussmitglied Bruns meint, dass die Durchführung der Maßnahme nur gewinnbringend sein könne und alle Beteiligten ausreichend informiert sein müssten. Gleichwohl sei für ihn insbesondere der Bereich zur Küsterei wichtig, um hier einen ausreichenden Einblick erhalten zu können.

 

Ausschussmitglied Dierks bittet nochmals darum, die Angelegenheit zunächst an die Fraktionen zu verweisen.

 

Ausschussvorsitzender Weden erinnert an die politische Beteiligung im Rahmen des damaligen Arbeitskreises. Der Planentwurf sei in den Grundlagen nicht abänderbar, so dass bei Ausführung der Maßnahme noch kleinere Änderungen (z. B. Bodendecker) vorgenommen werden könnten.

 

Ausschussmitglied Teusner bedauert, dass die jeweiligen Stellungnahmen der Beteiligten nicht vorgelegt worden seien.    

 

Bürgermeister Pieper teilt erneut mit, dass aufgrund der Förderzusage an der beantragten Maßnahme keine grundlegenden Änderungen mehr vorgenommen werden könnten. Hinsichtlich der Auswahl der Materialien im Rahmen der Ausgestaltung gebe es aber sicherlich einen gewissen Spielraum, um ein einheitliches Bild zu gewährleisten.

  

 


Es ergeht bei 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgender Beschluss: