Sitzung: 27.06.2022 Sport- und Kulturausschuss
Vorlage: B/2061/2022
Die Angelegenheit „Sanierung und
Attraktivitätssteigerung Denkmalplatz in der Kirchstraße“ wird bis zur nächsten
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.07.2022 zunächst an die Fraktionen
verwiesen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wird die Thematik sodann
weiter erörtert, um die Maßnahme aus der Beratungsvorlage B/2061/2022 alsbald
umsetzen zu können und die bereits bewilligte Förderung in Höhe von 65.000,00
Euro nicht verfallen zu lassen.
Ausschussvorsitzender
Weden dankt für die umfangreiche Beratungsvorlage. Bereits vor einigen Jahren
habe sich ein Arbeitskreis umfassend mit der Thematik beschäftigt. Die
Beratungsvorlage inkl. Anlage spiegele die Ergebnisse des Arbeitskreises wider.
Bürgermeister
Pieper erhofft sich, dass der Denkmalplatz durch die geplante Umgestaltung
zukünftig im Rahmen der Zielsetzungen stärker frequentiert werde. Der mahnende
Charakter solle dabei weiterhin erhalten bleiben. Ein Bauantrag für die
Maßnahme sei zudem bereits beim Landkreis Ammerland gestellt worden sein. Er
erhofft sich, dass die Baugenehmigung noch vor der Ratssitzung bei der Gemeinde
eingehen werde. Die Verwaltung habe jede Menge Arbeit in die Vorbereitung der
Maßnahme investiert.
Ausschussmitglied
Dierks bittet darum, die Angelegenheit zunächst an die Fraktionen zu verweisen,
da seit den damaligen Überlegungen aus den Jahren 2017/2018 zwischenzeitlich
auch neue Ideen entstanden seien und ihr der politische Abgleich hierfür fehle.
Sie bittet um Prüfung, ob die Fördergelder auch später abgerufen werden
könnten.
Bürgermeister
Pieper teilt mit, dass ein Förderantrag im Rahmen des LEADER-Zusammerland mit
einer konkreten Maßnahme gestellt und dieser positiv beschieden worden sei. In
den Kernbestandteilen könne hiervon nicht abgewichen werden. Gleichwohl sei es
unter Umständen sicherlich möglich, hinsichtlich der Gestaltung und der
Bepflanzung noch andere Überlegungen einzubringen und umzusetzen. Ein
Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) könne zudem nur bis
Mitte August 2022 gestellt werden. Sollte diese Frist verstreichen und ein
Antrag bis dahin nicht gestellt worden, sei die Finanzierung der Maßnahme nicht
mehr sichergestellt und diese dann auch nicht mehr umsetzbar.
Auf
Anfrage durch Ausschussmitglied Geerdes teilt Bürgermeister Pieper mit, dass
die Kirchengemeinde eine Zuwegung vom Denkmalplatz zum Friedhof bei der
Entwurfsplanung abgelehnt habe.
Ausschussmitglied
Kuck wünscht sich ebenfalls die Möglichkeit der genaueren Ausgestaltung, da der
jetzige Platz nicht besonderes einladend wirke.
Bürgermeister
Pieper weist nochmals darauf hin, dass die Maßnahme in den Grundlagen nicht
abänderbar sei. In einem solchen Fall würden die in Aussicht gestellten
Förderbeträge nicht mehr ausgezahlt werden können.
Ausschussmitglied
Bruns meint, dass die Durchführung der Maßnahme nur gewinnbringend sein könne
und alle Beteiligten ausreichend informiert sein müssten. Gleichwohl sei für
ihn insbesondere der Bereich zur Küsterei wichtig, um hier einen ausreichenden
Einblick erhalten zu können.
Ausschussmitglied
Dierks bittet nochmals darum, die Angelegenheit zunächst an die Fraktionen zu
verweisen.
Ausschussvorsitzender
Weden erinnert an die politische Beteiligung im Rahmen des damaligen
Arbeitskreises. Der Planentwurf sei in den Grundlagen nicht abänderbar, so dass
bei Ausführung der Maßnahme noch kleinere Änderungen (z. B. Bodendecker)
vorgenommen werden könnten.
Ausschussmitglied
Teusner bedauert, dass die jeweiligen Stellungnahmen der Beteiligten nicht
vorgelegt worden seien.
Bürgermeister
Pieper teilt erneut mit, dass aufgrund der Förderzusage an der beantragten
Maßnahme keine grundlegenden Änderungen mehr vorgenommen werden könnten.
Hinsichtlich der Auswahl der Materialien im Rahmen der Ausgestaltung gebe es
aber sicherlich einen gewissen Spielraum, um ein einheitliches Bild zu
gewährleisten.
Es ergeht bei 9
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgender Beschluss: