Da sowohl der Ausschussvorsitzende Müller-Saathoff als auch die stellvertretende Ausschussvorsitzende Sieckmann nicht anwesend sind bzw. vertreten werden, übernimmt Ausschussmitglied Weden gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung als ältestes anwesendes hierzu bereites Ausschussmitglied den Vorsitz.

 

Ausschussvorsitzender Weden eröffnet die öffentliche Sitzung um 17:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Ratsmitglied Hajo Kraß, den Vertreter der Nordwest-Zeitung, die Vertreter des TV Metjendorf 04 e.V. sowie die weiteren Zuhörer/innen.

 

Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass das beratende Mitglied Schmitz auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht und das Mitwirkungsverbot, verpflichtet werden müsse. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet der Bürgermeister Herrn Schmitz, händigt diesem die entsprechenden Rechtsvorschriften aus und besiegelt die Verpflichtung per Handschlag.