Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf e.V. für den Neubau eines Gerätehauses einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 25.000 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 

 


 

Fachbereichsleiter Habben erläutert die Beratungsvorlage. Er teilt mit, dass die Maßnahme durch den TV Metjendorf 04 e.V. in diesem Jahr durchgeführt werden solle und der beantragte Zuschuss insoweit als Sonderzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zu behandeln sei. Die Verwaltung schlage gleichwohl eine Drittelförderung vor.

 

Bürgermeister Pieper ergänzt, dass die Gespräche zur Errichtung eines Gerätehauses mit dem TV Metjendorf 04 e.V. bereits seit längerer Zeit geführt worden seien, so dass bereits vorsorglich die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Drittelförderung im aktuellen Haushalt aufgenommen worden seien.

 

Die Ausschussmitglieder Kuck, Helms, Teusner, Dierks und Bruns sprechen sich für die Drittelförderung aus und erwähnen, dass die Durchführung der Maßnahme mit hohen Eigenmitteln verbunden sei und nicht hoch genug anzuerkennen seien. Zudem sei die äußerliche Gestaltung des Geländes auch notwendig.

 

Ausschussmitglied Teusner ergänzt in dem Zusammenhang, dass die Sichtschutzstreifen im Stabgitterzaun nach Neugestaltung des Platzes entfernt werden sollten. 

 


Es ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: