Sitzung: 27.06.2022 Sport- und Kulturausschuss
Vorlage: B/2063/2022
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV
Metjendorf e.V. für den Neubau eines Gerätehauses einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von maximal 25.000 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Fachbereichsleiter
Habben erläutert die Beratungsvorlage. Er teilt mit, dass die Maßnahme durch
den TV Metjendorf 04 e.V. in diesem Jahr durchgeführt werden solle und der
beantragte Zuschuss insoweit als Sonderzuschuss nach den
Sportförderungsrichtlinien zu behandeln sei. Die Verwaltung schlage gleichwohl
eine Drittelförderung vor.
Bürgermeister
Pieper ergänzt, dass die Gespräche zur Errichtung eines Gerätehauses mit dem TV
Metjendorf 04 e.V. bereits seit längerer Zeit geführt worden seien, so dass
bereits vorsorglich die erforderlichen Haushaltsmittel für eine
Drittelförderung im aktuellen Haushalt aufgenommen worden seien.
Die
Ausschussmitglieder Kuck, Helms, Teusner, Dierks und Bruns sprechen sich für
die Drittelförderung aus und erwähnen, dass die Durchführung der Maßnahme mit
hohen Eigenmitteln verbunden sei und nicht hoch genug anzuerkennen seien. Zudem
sei die äußerliche Gestaltung des Geländes auch notwendig.
Ausschussmitglied
Teusner ergänzt in dem Zusammenhang, dass die Sichtschutzstreifen im
Stabgitterzaun nach Neugestaltung des Platzes entfernt werden sollten.
Es ergeht einstimmig
folgende Beschlussempfehlung: