Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert am 16.12.2021, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 201 der Flur 29 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Suhrkamp“ und ist an die Gemeindestraße „Am Elisabethstein“ angebunden.

 

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: