Der Rat der Gemeinde beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Ersterschließung des Bebauungsplangebietes Grote Placken  i. H. v. 603.900,00 € gem. § 117 NKomVG.

 

Ferner stellt der Rat fest, dass eine Nachtragspflicht gem. § 115 II NKomVG nicht besteht.

 

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 9 Enthaltungen folgender Beschluss: