Die Satzung für die freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wiefelstede wird dahingehend geändert, dass für die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr (§ 2) und für die Leitung der Ortsfeuerwehren (§ 3) eine zweite Stellvertretung gewählt werden kann.

 


 

Ausschussvorsitzende Dierks verliest und begründet den Antrag der CDU-Fraktion vom 30.06.2022. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Bruns teilt mit, dass es eine gute Idee sei, verantwortungsvolle Posten auf mehrere Schultern zu verteilen.

 

Ausschussmitglied Claußen fragt nach, für welche Ortswehren die neue Satzungsregelung gelten solle.

 

Ausschussvorsitzende Dierks teilt hierzu mit, dass die Regelung für alle Ortswehren gelte solle, die dies wünschen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff merkt an, dass Aufgabenbereiche immer umfangreicher würden und auch die Mitgliederzahlen erfreulicherweise steigen würden. Vor diesem Hintergrund sei es angebracht, mehr Kameradinnen und- Kameraden in die Verantwortung mit einzubeziehen.

 

Ausschussmitglied Weden schließt sich den Vorrednern an. Seine Fraktion werde der Satzungsänderung zustimmen.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass die Stadt Westerstede eine solche Satzungsänderung bereits vorgenommen habe. In den übrigen Gemeinden gebe es eine solche Regelung noch nicht. Er teilt mit, dass die Satzungsänderung dem Rat der Gemeinde dann für die Sitzung im September 2022 zur Beratung vorgelegt werden könne.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: