a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 II BauGB, sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB. 

 

    

 


Ausschussvorsitzender Nacke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Abel vom Planungsbüro NWP, Oldenburg.

 

Ausschussmitglied Helm weist daraufhin, dass auf Seite 21 der Begründung zum Bebauungsplan die textliche Festsetzung zu der Müllentsorgung nicht zu Ende ausgeführt ist.

Frau Abel teilt hierzu mit, dass es sich um einen technischen Fehler handelt und dieser noch korrigiert wird.

 

Frau Abel erläutert die Planung anhand der beigefügten Präsentation.

 

Hierbei erläutert Frau Abel, dass der Bebauungsplan Nr. 144 genau vor 6 Jahren beschlossen wurde und bis jetzt keine Bebauung zustande gekommen ist, weil die Erschließung bisher nicht gesichert war. Ohne gesicherte Erschließung können durch den Landkreis Ammerland keine Baugenehmigungen erteilt werden.

 

Die jetzt vorgelegte Planung wurde mit den Eigentümern und dem Vorhabenträger abgestimmt.

 

Vorgesehen ist es nun, dass der Wendehammer um zwei Meter verkleinert wird und dann einen Durchmesser von 16 Meter hat.

 

Es ist beabsichtigt, die Müllabfuhr aus dem Erschließungsgebiet rauszuhalten und die Mülltonnen in die angrenzenden Straßen zu ziehen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Ammerland hat ergeben, dass es wohl grundsätzlich keine Bedenken gibt und das es letztendlich auch in die Planungshoheit der Gemeinde fällt.

 

Es ist eine geringe Versiegelung vorgesehen um möglichst viel Fläche der Bebauung zuzuführen.

 

Ausschussmitglied Bruns äußert sich in Bezug auf die Müllentsorgung kritisch. Auf Nachfrage von Herrn Bruns erläutert Frau Abel, dass die 22 Meter mittlerweile als Standard für das Befahren von Straßen durch Abfallfahrzeuge vom Landkreis Ammerland gefordert werden.

 

Ausschussmitglied Bruns würde weiterhin begrüßen, wenn im Plangebiet eine Fläche im Bereich des Mischgebietes für einen Fahrradstand für die Bushaltestelle eingeplant werden könnte, da für die Zukunft ein Standort an der Hauptstraße gesichert sein muss. Der jetzige Standort sei von der Firma Vollstedt nur geduldet.

 

Herr Bruns ist weiterhin der Auffassung, dass das bisherige Bebauungskonzept besser gewesen sei. Hierzu entgegnet Frau abel, dass es sich nur um ein städtebauliches Konzept handelt. Die tatsächliche Bebauung könnte auch dem bisherigen Konzept entsprechen.

 

Ausschussmitglied Weden hinterfragt, ob die vorgelegten Änderungen mit den Eigentümern abgesprochen sind und ob diese mit der vorgelegten Planung einverstanden sind. Dieses wird durch Frau Abel bejaht.

 

Durch Ausschussmitglied Weden wird ausgeführt, dass er die Müllentsorgung nicht so kritisch sieht. Dieses sollte seiner Meinung nach funktionieren.

 

Ausschussmitglied Helm verweist auf die Ausführungen auf Seite 11 der Begründung zum Thema Klimaschutz. Hier merkt er an, dass es zu der Errichtung von Photovoltaik keine textliche Festsetzung gibt. Eine Photovoltaik-Festsetzung halte er für schwierig im Plangebiet, da ein hoher Baumbestand vorhanden ist.

 

Frau Abel entgegnet hierzu, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zu den Photovoltaikanlagen gibt. Der genaue Regelungsinhalt müsste aber noch geprüft werden.

 

Anmerkung der Verwaltung: § 32a der NBauO regelt gesetzlich die Photovoltaikpflicht auf Dächer für die Stromerzeugung. Der Norminhalt wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Diese gesetzliche Regelung ist zum 06.07.2022 in Kraft getreten.

 

Ausschussmitglied Teusner zeigt sich verwundert über die vorgenommenen Festsetzungen zum Thema Klimaschutz, da in anderen Verfahren die Festsetzungen abgelehnt worden sind. Nach seiner Auffassung sollte die Festsetzung in Bezug auf die Einfriedungen aber noch geändert werden. Derzeit sind nur die straßenseitigen Einfriedungen mit einer Heckenbepflanzung vorgesehen. Es sei aber wünschenswert, dass auch die Einfriedungen zwischen den Grundstücken nur mit lebenden Hecken errichtet werden.

Weiterhin sollte, nach Auffassung von Herrn Teusner, im allgemeinen Wohngebiet die Traufhöhe für beide WA auf 4,50 geändert werden.

 

Herr Teusner fordert weiterhin, dass eine Festsetzung aufgenommen wird, dass auf jedem Baugrundstück eine Regenrückhaltung errichtet werden muss.

 

Weiterhin sollten ggfs. Wärmepumpen zur Nutzung festgesetzt werden, um die Abkehr des Verzichts auf fossile Brennstoffe umzusetzen.

 

Frau Abel erläutert hierzu, dass der Ansatz bei der Planänderung war, möglichst wenig zu ändern. So wurde letztendlich die Planung darauf beschränkt, dass Haus zu erhalten und die Müllentsorgung außerhalb des Plangebietes vorzusehen.

 

Ausschussmitglied Teusner bittet darum zu Bedenken, dass die Zeiten sich geändert haben und dass die weiteren genannten Festsetzungen aufgenommen werden sollten.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Ausschussvorsitz an Herrn Siemen

 

Ausschussmitglied Nacke erläutert nochmals den Grund der Planung. Das Bestandsgebäude von Frau Lübben soll erhalten bleiben, daher kann die derzeitige Erschließung nicht umgesetzt werden. Ohne Erschließung können durch den Landkreis Ammerland keine Baugenehmigungen erteilt werden.

 

Weiterhin betont Ausschussmitglied Nacke, dass das städtebauliche Konzept nur ein Konzept ist und dass die Bebauung auch nach dem bisherigen Konzept erfolgen kann.

 

Herr Nacke gibt zu bedenken das durch evtl. entstehende Reihenhausanlagen mehr Mülltonnen zusammenkommen, daher sind hier die richtigen Festsetzungen sehr wichtig.

 

Ausschussvorsitzender Siemen übergibt den Vorsitz an Herrn Nacke.

 

Frau Abel entgegnet zu den Ausführungen von Herrn Nacke, dass die Ausnutzungen zurückgefahren werden könnten und damit die kleinteilige Nutzung sichergestellt wird.

 

Dr. Wemken vom Seniorenbeirat Wiefelstede äußert seine Bedenken zu der Müllentsorgung. Seiner Meinung nach ist das Ziehen der Mülltonnen in die angrenzenden Straßen für Senioren nicht zumutbar.

Die Hauptstraße würde nach der Auffassung von Dr. Wemken überlastet werden.

Eine Festsetzung von Wärmepumpen würde er nicht für sinnvoll erachten, da man damit die Weiterentwicklung in anderen Bereichen (wie z.B. Wasserstoff) aus den Augen verlieren würde.

 

Durch Ausschussmitglied Kruse wird ausgeführt, dass die Müllentsorgung durch die UWG-Fraktion nicht so kritisch gesehen wird.

Die Festsetzung des Fahrradstandes im Bebauungsplan wird seitens der UWG-Fraktion ebenfalls für sinnvoll erachtet.

 

Weiterhin sollten nach Auffassung von Herrn Kruse die Festsetzungen WA 1 und WA 2 angeglichen werden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Helm erläutert Frau Abel, dass die Skizze für die Müllentsorgung nur Beispiele sind, da es sich um private Erschließungen handelt und daher nicht gänzlich in der Planung festgesetzt werden können.

 

Ausschussmitglied Siemen macht deutlich, dass bei einem Wendekreis von 22 m eine Versiegelte Fläche von 121 m² entsteht und bei einem Wendehammer mit 16 m Durchmesser eine Fläche von 64 m². Durch die jetzige Planung wird demnach deutlich weniger Fläche versiegelt als eigentlich erforderlich. Die Anlieger sind alle über die Planung informiert. Insofern sollte die Müllentsorgung kein Problem darstellen.

 

Ausschussmitglied Siemen merkt an, dass die Festsetzung der Traufhöhe schalltechnisch keinen gravierenden Unterschied machen wird. Hier sei ja eher die Firsthöhe maßgeblich.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kruse erläutert Frau Abel, dass die Darstellung von nur einem Haus im Mischgebiet nicht zwangsläufig bedeutet, dass dort nur ein Haus gebaut wird.

 

Ausschussmitglied Niemeyer sieht eher Probleme in der Herstellung von Besucherparkplätzen, da diese nicht an der Hauptstraße parken können.

 

Hierzu entgegnet Frau Abel, dass die Erschließungsplanung noch erforderlich ist, aber die Straße grundsätzlich breit genug ist um dort Besucherparkplätze herzustellen. Der Ausbau der Straße ist auch noch nicht in Gänze geklärt.

 

Ausschussmitglied Weden bittet darum, daran zu denken, dass die Festsetzung der Traufhöhen auch mit den angrenzenden Bestandgebäuden vereinbar ist, da es in anderen Bauleitverfahren hier ja auch Probleme gab.

 

Da die Bebauung sehr unterschiedlich umgesetzt werden kann, sieht Ausschussmitglied Eilers die Planung eher kritisch. Seiner Meinung nach muss die Planung jetzt so festgelegt werden, dass die Festsetzungen eine kleinere Bebauung regeln. Die Hauptstraße dürfe nicht zu stark belastet werden.

 

Ausschussmitglied Helm bittet darum, die Regelung der Photovoltaikanlagen also den Punkt Klimaschutz explizit mit als Festsetzung aufzunehmen.

 

Fraglich ist für Ausschussmitglied Bruns ob für die Einrichtung eines Fahrradstellplatzes im Bereich der Bushaltestelle im Plangebiet ein Antrag gestellt werden muss.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Siemen

 

Ausschussmitglied Nacke gibt zu bedenken, dass nicht alle heute vorgebrachten Änderungswünsche bzw. Forderungen auch im Bebauungsplan festgesetzt werden. Er macht deutlich, dass es derzeit einen konkreten Bauwunsch dort gibt, der derzeit wegen der fehlenden Erschließung nicht zur Umsetzung kommen kann.

 

Ausschussvorsitzender Siemen überträgt den Vorsitz auf Ausschussmitglied Nacke

 

 

Bürgermeister Pieper erläutert auf die Nachfrage von Herrn Bruns, dass die Sicherung einer Fläche für einen Fahrradstand über eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vorhabenträger möglich sein wird.

 

Ausschussmitglied Teusner stellt nach kurzer Diskussion, wann Anträge für die Aufnahme von Festsetzungen zu stellen sind, folgende Anträge:

 

  1. Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass fossile Brennstoffe verboten sind
  2. Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass auf jedem Grundstück eine Wasserrückhaltung errichtet wird.
  3. Aufnahme eine örtliche Bauvorschrift, dass alle Einfriedungen (auch die zwischen den Grundstücken) als Hecke vorzunehmen sind.

 

Ausschussmitglied Niemeyer beantragt eine Sitzungsunterbrechung für eine Beratung in der Fraktion.

 

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden Nacke für 10 Minuten unterbrochen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke eröffnet die Sitzung nach der Unterbrechung und stellt fest, dass die vorgebrachten Anträge durch die SPD- und CDU-Fraktion nicht abstimmungsfähig sind.

Daher ergäbe sich jetzt die Möglichkeit, den Beschluss wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu fassen und dann die Anträge im Verfahren zu prüfen oder den Tagesordnungspunkt ohne Beschluss zu vertagen.

 

Ausschussmitglied Teusner entgegnet hierzu, dass er mit einer positiven Beschlussfassung einverstanden ist, wenn die Anträge in die weitere Prüfung mit einbezogen werden.

 

Insofern ergeht bei einer Enthaltung, einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: