Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Einfriedung des Regenrückhaltebeckens im Bebauungsplangebiet Nr. 147 – Grote Placken mittels eines Doppelstab-Gittermattenzaunes und einem Kostenvolumen i. H. v. 200.000,00 € im Frühjahr 2023 vorzunehmen.


Fachdienstleiter Schröder stellt die Beratungsvorlage vor und betont dabei, dass der Kommunale Schadensausgleich Hannover (KSA Hannover) bei technischen Anlagen eine Zaunhöhe von 1,80 Metern empfiehlt, jedoch gemäß der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) die Geländehöhe bei Ingenieurbauwerken mit Radverkehrsnutzung mindestens eine Höhe von 1,30 Metern vorschreibt.

Anhand des Ausführungsplanes, welcher dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, erklärt Fachdienstleiter Schröder, dass die Böschungsneigung des Regenrückhaltebeckens 5.2 lediglich bei einer Böschungsneigung von 1:3 bis 1:8 liegt. Bei allen anderen Abschnitten liegt das Gefälle an den Böschungen bei 1:1,50 bis 1:3. Somit überwiegt die steilere Böschung, weswegen die Verwaltung einen 1,23 Meter hohen Doppelstab-Gittermattenzaun mit 7 cm Abstand zwischen Unterkante Zaun und Unterbau empfiehlt. Er erklärt anhand des Plans wie sich die Gesamtlänge des geplanten Zauns von 1.900,00 Metern ergibt. Der Zaun dient zum Schutz, vor allem für Kinder. Zur Erreichbarkeit für u.a. die Pflege des Regenrückhaltebeckens sind neun Toranlagen vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Siemen hinterfragt, wieso nur eine Zaunhöhe von 1,30 Metern vorgesehen ist, obwohl der KSA einen höheren Zaun empfiehlt.

Bürgermeister Pieper erklärt, dass dies zwar eine Empfehlung sei, jedoch ein Zaun zur Höhe von 1,30 Metern ausreicht. Dies ist für technische Anlagen, unter welches ein Regenrückhaltebecken einzuordnen ist, üblich. Er stellt klar, dass die ordnungsgemäße Einfriedung des Regenrückhaltebeckens wegen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich ist.

 

Fachdienstleiter Schröder stellt die Kosten für den Bau des Zauns mit und ohne dem Unterbau von Gehwegplatten gegenüber. Die Gehwegplatten schützen die Zaunanlage vor Bewuchs und dienen der besseren Bauunterhaltung.

 

Ausschussmitglied Kraß befürwortet die Einfriedung des Beckens mit einem Zaun und hält den Unterbau mit Gehwegplatten für sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Badet erfragt, ob wehrhafter Bewuchs eine Alternative zu dem geplanten Zaun ist, da die Erschließung noch nicht abgeschlossen ist.

Bürgermeister Pieper erklärt, dass bereits Wege für die Bevölkerung freigegeben werden und das Heranwachsen der Bepflanzungen bis zur Wehrhaftigkeit zu lange dauert.

 

Ausschussmitglied Helm erfragt, ob direkte Anlieger das Regenrückhaltebecken beispielsweise mit Stegen bebauen und nutzen dürfen.

Bürgermeister Pieper verneint dies.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen hinterfragt die erwähnte Pflege des Regenrückhaltebeckens. So sei dieses doch ein naturnaher Raum.

Außerdem erfragt sie, ob der Investor, dessen Grundstücke durch das Regenrückhaltebecken aufgewertet werden, an den Kosten beteiligt wird.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass jährlich gemulcht werde.

Bürgermeister Pieper informiert, dass der Investor im Rahmen des Erschließungsvertrages auch an diesen Kosten beteiligt ist.

 

Ausschussmitglied Würdemann hält es für sinnvoll die Gehwegplatten einzusparen. Er informiert sich, ob die Feuerwehr das Regenrückhaltebecken bei Löscharbeiten nutzen dürfe und mit einbezogen worden ist.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass die Feuerwehr mit einbezogen wurde. Das Regenrückhaltebecken darf jedoch nicht als Löschteich betrachtet und auch nicht bei der Deckung des Löschwasserbedarfs mit einkalkuliert werden.

 

Ausschussmitglied Helm befürwortet den Unterbau der Zaunanlage mit Gehwegplatten, unter Berücksichtigung der Pflege.

 

Ausschussmitglied Eilers hält die Gehwegplatten für obsolet. Stattdessen sollten die Mittel in einen Zaun zur Höhe von 1,80 Metern fließen.

 

Ausschussmitglied Siemen erfragt, mit Blick auf das Freischneiden von Unkraut, wie hoch der Abstand des Zauns zum Boden maximal sein darf.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass der Zaun maximal 10,00 Zentimeter Abstand zum Boden haben dürfe, damit beispielsweise Kinder nicht drunter durch klettern und stecken bleiben können. Der Zaun werde im Rahmen der Maßnahme auf eine Höhe von 7,00 Zentimeter zum Boden aufgestellt.

 

Ausschussmitglied Helmers erfragt bei Bauhofleiter Bruns, ob Schotter eine Alternative zu Gehwegplatten wäre.

Bauhofleiter Bruns bejaht dies.

 

Ausschussmitglied Badet erfragt, ob es möglich ist, das Regenrückhaltebecken 5.2, welches eine geringere Böschungsneigung aufweist, für Interessierte zugänglich zu machen.

Fachdienstleiter Schröder erklärt mit Hilfe des Ausführungsplanes, dass dies zu gefährlich ist. Allein der Durchlass des Beckens bietet eine hohe Gefahrenstelle. Trotz der geringeren Neigung ist die Böschung eines Regenrückhaltebeckens in der Regel rutschig und verschlammt, sodass das herausklettern, sollte jemand in das Becken stürzen, deutlich erschwert ist.

 

Alsdann lässt Ausschussvorsitzender Claußen über den geänderten Beschlussvorschlag, die Einfriedung ohne Unterbau von Gehwegplatten zu einem Kostenvolumen i. H. v. 200.000,00 €, abstimmen.


Es ergeht mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Wiefelstede: