Ausschussmitglied Koch merkt an, dass sich die Eltern der Kinder vom Kindergarten und von der Grundschule Am Breeden über die Parksituation beschwert haben. Hier kommt es zu einem chaotischen Parkverhalten, sodass auch der Behindertenparkplatz zugeparkt wird und es generell schwierig ist, mit dem Auto zu manövrieren. Er stellt die Frage ob seitens der Verwaltung Kontrollen beauftragt wurden bzw. auch mehr Parkplätze bereitgestellt werden können. Fachdienstleiter Rohloff erklärt, dass das Problem bekannt sei und bereits in der Vergangenheit der Polizei gemeldet wurde. Zur Behebung des Problems wurden die „Expresshaltestellen“ für Kinder genannt. An diesen sammeln sich die Kinder um gemeinsam zur Schule/Kindergarten zu gehen. Des Weiteren wird man sich intern besprechen, ob vermehrte Polizeikontrollen denkbar sind.

 

Fachdienstleiter Siemen äußert, dass die Einführung des §2b UstG erneut verschoben wurde, womit Lieferungen und Leistungen der öffentlichen Hand teilweise als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden. Die Gemeinde habe seinerzeit die Option gezogen, wonach das neue Umsatzsteuerrecht erst ab 01.01.2021 anzuwenden ist. Der Gesetzgeber habe die Option zunächst bis 01.01.2023 verlängert. Nunmehr sei eine Verlängerung der Optionsmöglichkeit auf 01.01.2025 beschlossen worden. Seitens der Gemeinde Wiefelstede sei nichts weiter zu veranlassen, da die Optionserklärung automatisch weiterlaufe.

Ausschussmitglied Kruse merkt an, dass die Verlängerung der Optionsmöglichkeit von §2b UstG noch nicht beschlossen sei und erst am 16.12.2022 durch den Bundesrat gehen soll.