Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2162/2022 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.   

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der Beratungsvorlage sowie die der Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die aktuellen Entwicklungen der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage 2022. Seit der letzten Mitteilung aus Oktober haben sich wesentliche Änderungen bei der Gewerbesteuer, der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergeben.

 

Im Vergleich zur Beratungsvorlage haben sich darüber hinaus weitere Veränderungen ergeben:

Bei der Einkommen- und Umsatzsteuer liegen der Verwaltung inzwischen die Zahlungsdaten zum 15.12.2022 vor. Bei der Einkommensteuer liegt die Erwartung nunmehr bei 8.540.000 €, was eine Verbesserung gegenüber der Beratungsvorlage um 105.000 € bedeute. Bei der Umsatzsteuer liegt die Erwartung nunmehr bei 1.122.000 €, was eine Verbesserung gegenüber der Beratungsvorlage um 6.000 € darstellt.

 

Bei der Schlüsselzuweisung wurde auf die Änderung durch das Nachtragshaushaltsgesetz des Landes Niedersachsen bzgl. der vorgezogenen Steuerverbundabrechnung 2022 hingewiesen. Diese sorgen durch eine Auszahlung der Schlüsselzuweisungen von 330 Mio. € für eine verbesserte Liquiditätssituation für das Jahr 2022. Die Verwaltung hätte das Fortbestehen des vorherigen Systems, welches eine Auszahlung im Rahmen des Finanzausgleiches 2023 vorgesehen hätte, befürwortet. Damit hätte sich eine Verbesserung im Ergebnishaushalt 2023 ergeben. Durch die vorgezogene Steuerverbundabrechnungen fließen der Gemeinde zusätzlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 244.400 € zu.

 

Die vorgezogene Steuerverbundabrechnung wirkt sich über die Schlüsselzuweisungen auch auf die Kreisumlage aus. Dies hat einen Anstieg der Ausgaben um 74.800 € zur Folge. Die Verwaltung ging im November gemäß Beratungsvorlage noch von Minderausgaben in Höhe von 13.500 € aus. Nunmehr ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 61.200 €.

 

Aus den dargestellten Positionen ergibt sich nunmehr eine Verbesserung in Höhe von 2.100.800 € gegenüber der Haushaltsplanung. Das Haushaltsjahr 2022 wird infolgedessen nicht mit dem planerischen Defizit in Höhe von 1.151.600 € abschließen, sondern mit einem deutlichen Überschuss.


Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff, ob der Grundbetrag nunmehr 1.430,00 € entsprach, erklärte Fachdienstleiter Siemen, dass dieser von ursprünglich 1.221,62 € auf nunmehr 1.240,00 € anstieg. Ausschussmitglied Müller-Saathoff fügte hinzu, dass die Kreisumlage weiterhin, aufgrund guter „Verhandlungen“ stabil bei 34 % bleibt.


Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Koch erklärt Fachdienstleiter Siemen, dass es sich bei der Position Vergnügungs- und Spielgerätesteuer derzeit komplett um die Spielgerätesteuer handelt. Der Titel „Vergnügungs – und Spielgerätesteuer“ bleibt weiterhin bestehen.


Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: