Sitzung: 12.12.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2162/2022
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2162/2022 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der
Beratungsvorlage sowie die der Niederschrift beigefügten
PowerPoint-Präsentation die aktuellen Entwicklungen der Hauptsteuererträge und
Zuweisungen, sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage 2022. Seit der letzten
Mitteilung aus Oktober haben sich wesentliche Änderungen bei der Gewerbesteuer,
der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergeben.
Im Vergleich zur
Beratungsvorlage haben sich darüber hinaus weitere Veränderungen ergeben:
Bei der Einkommen- und
Umsatzsteuer liegen der Verwaltung inzwischen die Zahlungsdaten zum 15.12.2022
vor. Bei der Einkommensteuer liegt die Erwartung nunmehr bei 8.540.000 €, was
eine Verbesserung gegenüber der Beratungsvorlage um 105.000 € bedeute. Bei der
Umsatzsteuer liegt die Erwartung nunmehr bei 1.122.000 €, was eine Verbesserung
gegenüber der Beratungsvorlage um 6.000 € darstellt.
Bei der Schlüsselzuweisung
wurde auf die Änderung durch das Nachtragshaushaltsgesetz des Landes
Niedersachsen bzgl. der vorgezogenen Steuerverbundabrechnung 2022 hingewiesen.
Diese sorgen durch eine Auszahlung der Schlüsselzuweisungen von 330 Mio. € für
eine verbesserte Liquiditätssituation für das Jahr 2022. Die Verwaltung hätte
das Fortbestehen des vorherigen Systems, welches eine Auszahlung im Rahmen des Finanzausgleiches
2023 vorgesehen hätte, befürwortet. Damit hätte sich eine Verbesserung im
Ergebnishaushalt 2023 ergeben. Durch die vorgezogene Steuerverbundabrechnungen
fließen der Gemeinde zusätzlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 244.400 € zu.
Die vorgezogene
Steuerverbundabrechnung wirkt sich über die Schlüsselzuweisungen auch auf die
Kreisumlage aus. Dies hat einen Anstieg der Ausgaben um 74.800 € zur Folge. Die
Verwaltung ging im November gemäß Beratungsvorlage noch von Minderausgaben in
Höhe von 13.500 € aus. Nunmehr ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 61.200 €.
Aus den dargestellten
Positionen ergibt sich nunmehr eine Verbesserung in Höhe von 2.100.800 €
gegenüber der Haushaltsplanung. Das Haushaltsjahr 2022 wird infolgedessen nicht
mit dem planerischen Defizit in Höhe von 1.151.600 € abschließen, sondern mit
einem deutlichen Überschuss.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff, ob der Grundbetrag nunmehr
1.430,00 € entsprach, erklärte Fachdienstleiter Siemen, dass dieser von ursprünglich
1.221,62 € auf nunmehr 1.240,00 € anstieg. Ausschussmitglied Müller-Saathoff
fügte hinzu, dass die Kreisumlage weiterhin, aufgrund guter „Verhandlungen“
stabil bei 34 % bleibt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Koch erklärt Fachdienstleiter Siemen, dass
es sich bei der Position Vergnügungs- und Spielgerätesteuer derzeit komplett um
die Spielgerätesteuer handelt. Der Titel „Vergnügungs – und Spielgerätesteuer“
bleibt weiterhin bestehen.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: