Sitzung: 12.12.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2163/2022
Vorschlag / Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
a) die
Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher
2,65 Euro um 0,19 Euro auf 2,84 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2023 und
b) die
als Anlage zur Beratungsvorlage B/2163/2022 beigefügte 22. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale
Abwasserbeseitigung).
Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass bei der
Berechnung der Gebühr der zentralen Abwasserbeseitigung insbesondere das
Betreiberentgelt eine wichtige Rolle spiele. Hier gäbe es neben dem allgemeinen
Anstieg die zusätzliche Forderung der EWE in Höhe von netto 480.000 € bzgl.
erhöhter Stromkosten. Diese Forderung wurde seitens der Verwaltung zunächst
zurückgewiesen, da die Rechtmäßigkeit der Forderung und die Auswirkungen der
Strompreisbremse zu klären seien. Gleichwohl wurden 50% der geforderten Summe
als Aufwand in den Haushalt aufgenommen. Dieser Wert fließt somit auch in die
Gebührenkalkulation ein. Das damit insgesamt deutlich gestiegene
Betreiberentgelt ist folglich insbesondere ursächlich für den Gebührenanstieg.
Ausschussmitglied Müller-Saathoff merkt an, dass auch
die Kläranlage einen wesentlichen Einfluss auf die Gebührenkalkulation haben
könnte. Da jede Kläranlage über das Biogas selbst Energie herstellen kann,
könnte unter dem Klimaaspekt diese regenerative Energie als Quelle genutzt und
so die Bürger/innen kostentechnisch entlastet werden. Die Kalkulation für das
kommende Haushaltsjahr würde man noch zustimmen. Gleichwohl sollten in naher
Zukunft Gespräche mit der EWE über diese Einsparoptionen getätigt werden. Er
äußert den Wunsch, dass diese Idee in den Bau- und Umweltausschuss aufgenommen
wird.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: