Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,65 Euro um 0,19 Euro auf 2,84 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2023 und

 

b)           die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2163/2022 beigefügte 22. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass bei der Berechnung der Gebühr der zentralen Abwasserbeseitigung insbesondere das Betreiberentgelt eine wichtige Rolle spiele. Hier gäbe es neben dem allgemeinen Anstieg die zusätzliche Forderung der EWE in Höhe von netto 480.000 € bzgl. erhöhter Stromkosten. Diese Forderung wurde seitens der Verwaltung zunächst zurückgewiesen, da die Rechtmäßigkeit der Forderung und die Auswirkungen der Strompreisbremse zu klären seien. Gleichwohl wurden 50% der geforderten Summe als Aufwand in den Haushalt aufgenommen. Dieser Wert fließt somit auch in die Gebührenkalkulation ein. Das damit insgesamt deutlich gestiegene Betreiberentgelt ist folglich insbesondere ursächlich für den Gebührenanstieg.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff merkt an, dass auch die Kläranlage einen wesentlichen Einfluss auf die Gebührenkalkulation haben könnte. Da jede Kläranlage über das Biogas selbst Energie herstellen kann, könnte unter dem Klimaaspekt diese regenerative Energie als Quelle genutzt und so die Bürger/innen kostentechnisch entlastet werden. Die Kalkulation für das kommende Haushaltsjahr würde man noch zustimmen. Gleichwohl sollten in naher Zukunft Gespräche mit der EWE über diese Einsparoptionen getätigt werden. Er äußert den Wunsch, dass diese Idee in den Bau- und Umweltausschuss aufgenommen wird.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: