Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2166/2022 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2023.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,89 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,39 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2166/2022 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass die neuen Gebühren zum einen auf erhöhte Kosten gem. Auftrag zur Straßenreinigung 2023 beruhen. Ferner hat es Verschiebungen bei der Zuordnung zur Gebührenklasse 1 und 2 gegeben.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: