Sitzung: 12.12.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2166/2022
Vorschlag / Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
a)
die als Anlage zur
Beratungsvorlage B/2166/2022 beigefügte Gebührenkalkulation für die
Straßenreinigung ab dem 01.01.2023.
b)
für Durchgangs- und
Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,89 Euro je lfd.
Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe
von 1,39 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.
c)
die als Anlage
zur Beratungsvorlage B/2166/2022 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde
Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).
Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass die neuen
Gebühren zum einen auf erhöhte Kosten gem. Auftrag zur Straßenreinigung 2023
beruhen. Ferner hat es Verschiebungen bei der Zuordnung zur Gebührenklasse 1
und 2 gegeben.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: