Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt gemäß § 52 (2) NKomVG fest, dass Herr Ralf Küpker ordnungsgemäß sein Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erklärt hat und somit seinen Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat.

    

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: