Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2164/2022 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2023,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr ab dem 01.01.2023 von bisher 36,42 Euro auf 49,39 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2023 auf 21,72 € festzusetzen und

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2164/2022 beigefügte 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht zu a, b und c  einstimmig folgender Beschluss: