Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung des Entwässerungsgrabens inkl. Ausweichbucht mit einem Auftragsvolumen i. H. v. 30.000,00 €.


Fachdienstleiter Schröder erläutert die Beratungsvorlage.

Bürgermeister Pieper ergänzt, dass hierfür bereits Grunderwerb getätigt wurde um die Ausweichbucht realisieren zu können. Diese ist für den Begegnungsverkehr, vor allem nach dem Neubau der Feuerwehr, erforderlich.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff stellt fest, dass die Ausweichbucht im Kornweg nötig ist.

 

Ausschussmitglied Siemen hinterfragt die geplante Herstellung des Entwässerungs-grabens. Er ist der Auffassung, dass die Eigentümer der Hausnummer 6 den Graben zugeschüttet hätten.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass der Graben auf dem Grundstück damals in Absprache mit der Gemeinde verschlossen wurde.

Bürgermeister Pieper stellt klar, dass der Graben und die Ausweichbucht südlich des Kornweges, gegenüber der Hausnummer 6, vorgesehen ist und die Gemeinde Wiefelstede als Straßenbaulastträger die Entwässerung der Straße zu gewährleisten hat.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass durch die Dachform der Straße das Regenwasser in beide Richtungen der Straßenbreite fließt. Da auf der südlichen Seite kein Graben verläuft, sammelt sich das Niederschlagswasser dort so lange, bis es über den Scheitelpunkt der Straße und auf das Grundstück Nr. 6 läuft. Daher ist der Graben südlich erforderlich, um einen Ablauf zu gewährleisten.


Alsdann ergeht mit einer Enthaltung folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede: