Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede, Herrn René Schäfer mit Wirkung vom 01.04.2023 mit der allgemeinen Stellvertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede i. S. v. § 81 Abs. 3 S. 1 NKomVG in der aktuellen Fassung zu beauftragen. 

 


 

FBL Schäfer verlässt den Raum.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: