Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Wiefelstede (Schulbezirkssatzung) in der anliegenden Fassung.

 


Ausschussvorsitzender Becker geht kurz auf die Beratungsvorlage ein und erwähnt, dass es für Außenstehende verwunderlich klingen mag, dass die Gemeinde Wiefelstede Edewechter Schüler/-innen aufnehmen werde.

 

Bürgermeister Pieper führt aus, dass die Änderung der Schulbezirkssatzung erforderlich sei, um Rechtssicherheit für die Gemeinde Edewecht und damit auch den Edewechter Schulen zu vermitteln. Durch weitere Zuweisung von Schutzsuchenden und Unterbringung in der zentralen Sammelunterkunft in Edewecht werden die dort wohnenden Schüler/-innen nach einem festgelegten Verteilerschlüssel in den kreisangehörigen Gemeinden beschult. Bei der Zuordnung im Dorf Edewecht (Auf der Loge) wird u. a. auch die Schülerbeförderung berücksichtigt, so dass in der Gemeinde Wiefelstede voraussichtlich erst zum neuen Schuljahr entsprechende Schüler/-innen zu verzeichnen wären.

 

Auf Nachfrage durch Ausschussmitglied Koch teilt Bürgermeister Pieper mit, dass die Änderungssatzung im regulären Beratungsverlauf (Gemeinderat 26.06.2023) beschlossen werden könne. Ein vorgezogener Beschluss durch den Rat der Gemeinde sei nicht von Nöten, da mit dem Betrieb des „Dorf Edewecht“ davor nicht gerechnet werde. 

 


Es ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: