Ratsmitglied Teusner berichtet, dass viele Grundstückseigentümer ihre Grundsteuermessbescheide erhalten haben. Demnach müsse vielfach das Doppelte der bisherigen Grundsteuer gezahlt werden. Er erkundigt sich, ob die Verwaltung bereits darüber nachgedacht habe, die Hebesätze zu senken.

 

Bürgermeister Pieper berichtet, dass es viele Veränderungen hinsichtlich der zu zahlenden Grundsteuer geben werde. Die Ungleichbehandlung der Zahlungspflichtigen habe in der Vergangenheit zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geführt, die das Grundsteuergesetz für Verfassungswidrig erklärt habe. Die Verwaltung werde, nachdem alle Grundsteuermessbescheide vorliegen, Berechnungen durchführen um darzustellen, wie hoch der Hebesatz sein müsse, damit die Grundsteuererträge der Gemeinde unverändert blieben. Es sei nicht richtig, den neuen Grundsteuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz zu multiplizieren. Das Ergebnis sei aller Voraussicht nach nicht zutreffend. Gleichwohl werde es Gewinner und Verlierer bei der Neuveranlagung geben. Dieses sei aber auch vom Gesetzgeber gewollt und vom Bundesverfassungsgericht eingefordert.