Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die als Anlage beigefügten Satzung zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Vergnügungssteuern (Vergnügungssteuersatzung)“.

 

b)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung ab.

 


Ausschussmitglied Koch erörtert den Antrag der FDP. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es fast keine Erträge mehr durch die Vergnügungssteuer gebe und der Verwaltungsaufwand offensichtlich nicht gedeckt werde. Die FDP möchte mit diesem Vorschlag einen kleinen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und Gewerbetreibende unterstützen. Er bittet die weiteren Ausschussmitglieder um Unterstützung des Antrages.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff kann diesen Ausführungen zustimmen. Durch die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung könne das kulturelle Leben der Gemeinde vielleicht weiter belebt werden.

 

Ausschussmitglied Geerdes weist darauf hin, dass im Schreiben des Landkreises zur Haushaltsgenehmigung 2023 ausdrücklich dazu aufgefordert wurde die Einnahmeseite der Gemeinde zu stärken. Er befürchtet, dass mit der Aufhebung der Satzung ein falsches Signal an die Kommunalaufsicht gesendet werde. Daher werde sich die SPD bei der Stimmabgabe enthalten.

 

Weden erläutert, dass in seiner Fraktion das Verständnis für die Satzungsaufhebung vorhanden sei. Jedoch werde befürchtet ein falsches Signal zu senden. In der E-Mail vom 20.02.2023 von Bürgermeister Pieper an die Ratsmitglieder sei angesprochen worden, dass es notwendig sei, die Finanzkraft der Gemeinde Wiefelstede zu stärken. Die Aufhebung dieser Satzung könne falsch verstanden werden. Auch im Fazit zum Haushalt 2023 auf der Seite A29 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit vorhanden sei, die Steuerhebesätze anzuheben. Politisch gesehen passe dieses Vorgehen nicht zusammen.  


Einstimmig bei drei Enthaltungen wird dem Punkt a) des Beschlussvorschlages zugestimmt: