Ausschussvorsitzender Claußen bittet die Verwaltung ein Konzept für die Beetpatenschaften zu erarbeiten. Die Beschlussfassung wird einstimmig auf die nächste Sitzung vertagt.


Sachbearbeiter Janßen stellt die Beratungsvorlage vor.

 

Ausschussmitglied Helm möchte wissen, ob die Kosten für die Herstellung eines Beetes durch ein externes Unternehmen bekannt sind.

Fachdienstleiter Schröder erklärt, dass die meisten Beete in der Gemeinde unterschiedlich beschaffen sind und daher kein pauschaler Preis pro Beet ermittelt werden kann. Die Kosten sind individuell.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass es sich bei einer Beetpatenschaften um ein Ehrenamt handelt. Er sieht es kritisch, wenn man Paten dafür Geld erhalten würden und schlägt stattdessen Vergünstigungen vor und gibt einen Vergleich zu Altkleider- und Glascontainerpatenschaften, bei welchen den Paten Müllgebühren durch den Landkreis Ammerland erlassen wurden. Als Beispiel könne er sich Vergünstigungen für Einrichtungen im Gemeindeeigentum wie Schwimmbäder oder das Heimatmuseum vorstellen.

 

Ausschussmitglied Thiel möchte wissen, ob für die Patenschaft ein Mindestzeitraum vorgesehen ist oder inwieweit ein Pate die Unterhaltung wieder an die Gemeinde zurückgeben kann.

Sachbearbeiter Janßen erklärt, dass es sich bei der Patenschaft um ein Ehrenamt handelt, sodass derzeit vorgesehen ist, dass die Unterhaltung jederzeit zurückgegeben werden. Er führt aus, dass die einmalige Herrichtung oder pauschale Erstattung für die Herrichtung des Beetes, vor Beginn der Patenschaft, jedoch auch im Sinne der Gemeinde ist. So könne auch der Bauhof die Unterhaltung anschließend leichter abwickeln.

 

Ausschussmitglied Kraß berichtet, dass in seiner Straße zu Beginn ein Großteil der Beete durch die Anwohner gepflegt wurde. Nach ca. 5 Jahren sei es nur noch ein Bruchteil gewesen. Er habe sich mit seinen Nachbarn zu dem Thema Patenschaften ausgetauscht und erhielt die Rückmeldung, dass die Meisten gegen eine Erstattung von 100,00 € ihr Gemeindebeet vor dem Haus für 5 Jahre unterhalten würden.

 

Ausschussmitglied Würdemann sieht die Pflicht zur Unterhaltung grundbuchlich zu sichern kritisch. Gerade im Alter sei das für die Bewohner nicht leistbar. Er möchte wissen, wie der Grad der Pflege beurteilt werde oder ob es Vorgaben geben werde, wie die Beete zu unterhalten sind.

Sachbearbeiter Janßen erklärt, dass der Unterhaltungsgrad natürlich im Auge des Betrachters liegt. Grundsätzlich ginge es bei den Patenschaften um die Verkehrssicherung. Die Unterhaltung solle in dem Maße durchgeführt werden, sodass kein Grün oder Laub auf Straßen, Geh- und Radwege wächst oder fällt. Ferner müssen Pflasterungen vor Unkraut in den Fugen geschützt werden.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen findet, dass die Anwohner die Unterhaltung der Beete in der eigenen Straße als eigenen Beitrag zur Verschönerung sehen müssen. Sie findet es schade, dass es mittlerweile nötig ist Anreize schaffen zu müssen. Sie appelliert an die Eigenverantwortung der Anwohner.

 

Ausschussmitglied Sieckmann bittet die Verwaltung bei einer Veröffentlichung oder Ausschreibung des Patenschaftsprogramms auch an Firmen zu denken. Diese werden sicherlich bereitwillig die Pflege einiger Beete übernehmen, als Aushängeschild für ihre angebotenen Dienstleistungen.

 

Auschussmitglied Helm schätzt die Bereitschaft zur Pflege hoch ein. Er sorgt sich jedoch um die gestalterische Freiheit und gibt zu bedenken, dass Anwohner auch auf die Idee kommen könnten Gartenfiguren und ähnliches in die Beete zu stellen.

 

Ausschussmitglied Thiel ist der Meinung, dass viele dem Aufruf folgen könnten. Wer einen eigenen gepflegten Garten habe, habe auch Interesse an einem gepflegten Beet vor der Einfahrt.

 

Ausschussmitglied Teusner schlägt vor, die vorgetragenen Vorschläge durch die Verwaltung in einem Konzept zu sammeln und in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.

 

Die Eintragung von Grunddienstbarkeiten bei neuen Siedlungsgebieten soll zunächst nicht weiter verfolgt werden, eine Verpflichtung sahen alle Fraktionen eher kritisch.