Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Gemeindeverwaltung die Erstellung der Analyse auszuschreiben und einen Auftrag zu erteilen. Die Ergebnisse sind im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss vorzustellen und erläutern.

 


 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh weist auf die Sitzung vom 28.11.2022 hin, in der schon einmal über eine Potentialstudie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet beraten wurde. Des Weiteren erläutert die Fachbereichsleiterin, warum die Potentialanalyse grundsätzlich für die Gemeindeverwaltung und für den Umgang mit den zahlreichen Anfragen so wichtig ist. Der Verwaltung liegen bereits Anträge auf die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Regelmäßig gehen weitere Anfrage bei der Verwaltung ein, sodass davon auszugehen ist, dass noch weitere Anträge folgen.

Bei den Freiflächen- Photovoltaikanlagen handelt es sich nicht um privilegierte Maßnahmen nach dem BauGB, somit wären für jedes Vorhaben eine Bauleitplanung durchzuführen. Im Rahmen der Standortbegründung bräuchte man gegebenenfalls Daten dieser Potentialanalyse.

 

 

Ausschussmitglied Bruns findet dieses Thema heikel. Auf der einen Seite gibt Niedersachsen die Vorgabe bis 2040 klimaneutral zu sein. Auf der anderen Seite muss die Gemeinde dies wohlüberlegt umsetzen. Für eine Entscheidung fehlen ihm noch Zahlen zu erreichender Flächengröße und wie viele privilegierte Flächen im Gemeindegebiet noch zur Verfügung stehen würden. Eine Potentialanalyse sei zwar notwendig, aber aus seiner Sicht derzeit verfrüht.

 

 

Ausschussmitglied Weden sagt, dass die SPD der Potentialanalyse zustimme, wie bereits im November. Er verweist auf die Beratung vom 28.11.2022 und die Vorgabe aus dem NKlimaG zur Ausweisung von mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche. Die Verwaltung bekomme durch die Potentialstudie eine Planungsgrundlage und eine Handlungsfähigkeit.

 

Ausschussmitglied Kuck sagt, dass man mit der Potentialstudie ein Handwerkszeug für die Flächensuche an die Hand bekomme und stimme der Studie zu.

 

Ausschussmitglied Eilers benötige für seine Entscheidung noch grundsätzliche Daten und Zahlen. Er möchte wissen, wie viele Fläche schon mit den vorhandenen Freiflächen- Photovoltaikanlagen abgedeckt seien und wie viele privilegierte Flächen, wie neben den Bundesautobahnen, es im Gemeindegebiet gäbe. Er stehe Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sehr kritisch gegenüber und gibt die Nachteile zu bedenken. Er fragt den Klimaschutzbeauftragten, ob dieser die aktuelle Gesamtgröße aller Solarflächen zur Hand habe. Denn man könne jetzt schon die erwünschten 0,47 % erreicht haben.

 

Ausschussmitglied Claußen sagt, dass er ebenfalls eine Bestandaufnahme aller PV-Anlagen haben möchte und erwarte diese Auskunft vom Klimaschutzbeauftragten Baumann. Außerdem können die Freiflächen-PV-Anlagen das Landschaftsbild stark stören. Touristen konnten deswegen fernbleiben.

 

Ausschussmitglied Teusner entgegnet, dass eine Potentialstudie all diese Fragen beantworten würde. Man solle diese lediglich als Vorschlag ansehen, wo und was gemacht werden könne. Die Entscheidung läge trotzdem weiterhin beim Gemeinderat. Außerdem solle man im Hinblick auf die Energiewende nicht noch mehr Zeit verlieren. Herr Teusner bittet alle Ausschussmitglieder um Unterstützung.

 

Ausschussmitglied Kruse stimmt der Potentialanalyse grundsätzlich zu. Der Ablauf sei jedoch aus seiner Sicht falsch. Man benötige erst den Ist-Zustand der Solarflächen. Sein Kompromissvorschlag wäre, dass die Gemeindeverwaltung die Information über die Flächenangaben nachreiche und man in der Sitzung am 20.06.2023 neu berate.

 

Klimaschutzbeauftragter Baumann erklärt, dass er lediglich Informationen über die Leistungen der bestehenden Solaranlagen bekannt sei, aber nicht auf wieviel Gemeindefläche diese stehen würden.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh appelliert noch einmal an den Ausschuss, die Entscheidung nicht weiter hinaus zu zögern. Die vorliegenden Anträge mussen abgearbeitet werden. Nach ihrer Auffassung sollte man die Potentialanalyse auch nicht mit den geforderten Flächenzielen verknüpfen. Hierbei solle es sich lediglich um eine Flächenanalyse handeln.

 

Beratendes Mitglied Schröder findet den Zeitpunkt falsch. Die Gemeinde müsse sich grundsätzlich bekennen, ob sie die Klimaschutzneutralität unterstütze. Zunächst müssen die THG-Bilanz-Ergebnisse vorliegen. Denn nur darauf könne man die Ziele für Wind, Solar und andere Klimaschutzmaßnahmen ableiten. Demnach müsse man zunächst die Ergebnisse im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes abwarten.

 

Ausschussmitglied Helms appelliert, dass wir keine nützliche Zeit verstreichen lassen sollten.

 

Ausschussmitglied Bruns vergleicht mit Wind. Windenergieanlagen seien privilegiert. Mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen ändere sich die Wertschätzung des Bodens vor allem für die landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen. Er sorge sich darum, dass Nahrung und Futtermittel für die Gemeinde aus anderen Regionen beschafft werden müsse.

 

Ausschussmitglied Dr. Wemken sagt, dass bei Wind lediglich begrenzte Flächen möglich seien. Photovoltaikanlagen könne man überall hinstellen, wo Sonneneinstrahlung seien. Er weist mit seiner Expertise darauf hin, dass Bio-Energie der von Wind und Solar zu bevorzugen seien.

 

Ausschussmitglied Kruse fragt nach, wo in den Unterlagen der Beratungsvorlagen steht, dass die aktuellen Flächen im Rahmen der Analyse erfasst werden. Es fehlen ihm Flächenangaben zu Photovoltaikanlagen.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh beantwortet mit Bezug auf die von der Verwaltung ausgearbeiteten Zusammenfassung der empfohlenen Planungsstrategie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen des Niedersächsischen Landtages (NLT), wie die Flächen in Gunst-, Restriktions- und Ausschussflächen eingruppiert werden. Zudem weist Frau zu Jeddeloh nochmals darauf hin wie wichtig eine Potentialanalyse für Abarbeitung der vorliegenden Anträge aus Verwaltungssicht sei.

 

Ausschussmitglied Eilers sorgt sich darum, dass Landwirte ihre Flächen absichtlich schlechter bewerten, um aus diesen photovoltaikgeeigneten Flächen zu machen. Man solle aus diesem Grund nicht ohne Notwendigkeit an die landwirtschaftlich genutzten Flächen ran gehen. Er hinterfrage die Notwendigkeit, ob überhaupt zusätzliche Photovoltaikfläche gesucht werden müsse. Herr Eilers plädiert für die Untersuchung des IST-Zustands auf privilegierten Flächen und spricht sich eindeutig gegen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen aus.

 

Ausschussmitglied Kuck findet die Sorge unbegründet.

 

Beratendes Mitglied Schröder verdeutlicht, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gegensatz zu Windenergieanlagen keine privilegierten Vorhaben gem. § 35 BauGB sind. Anträge die ohne diese Potentialstudie vorliegen, hängen von den Entscheidungen der Verwaltungsausschüssen ab. Mit dieser Studie bekomme die Verwaltung jedoch eine Handlungsanleitung an die Hand und könne somit der Pflicht gegenüber den Antragsstellern nachgehen einen Bescheid zu erteilen. Sollte die Verwaltung dieser Pflicht nicht nachgehen, so könne auch geklagt werden. Außerdem bittet Herr Schröder den Klimaschutzbeauftragten Baumann die CO2 Zahlen zu ermitteln und die Zielgröße zu berechnen. Hierzu sei die genaue Fläche auf dem Fliegerhorst elementar. Nach Vorlage der Zahlen könne man dann entscheiden.

 

Ausschussmitglied Claußen unterstützt die geforderte Untersuchung von Ausschussmitglied Eilers.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh teilt mit, dass die Zahlen an den Ausschuss weitergeleitet werden können, sobald diese vorliegen. Jedoch ist noch nicht genau absehbar, wann man diese von dem externen Büro BEKS geliefert bekomme. Bis zur nächsten Ausschusssitzung am 20.06.2023 sei dies sehr unwahrscheinlich. Frau zu Jeddeloh stimmt Ausschussmitglied Schröder zu, dass man die Zahlen aus der Treibhausgas-Bilanz abwarten könne und erst nach der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes diese Maßnahme auf den Weg bringen könne. So sei es in zwei anderen Ammerlandkommunen auch gemacht worden. Jedoch verliere man dann erheblich Zeit. Daher ist der Wunsch der Verwaltung, dass die Potentialanalyse bereits jetzt erstellt wird. Die entsprechenden Fachbüros seien derzeit auch gut ausgelastet, sodass der Auftrag auch zeitnah erteilt werden solle. Sie weist nochmals auf die vorliegenden abzuarbeitenden Anträge hin.

 

Ausschussmitglied Helms weist noch einmal daraufhin, dass lediglich um das Steuerungsinstrument für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beraten werde.

 

Ausschussmitglieder Bruns und Kruse möchte die Entscheidung auf den 20.06.2023 verschieben.

 

Ausschussmitglied Eilers bittet bis dahin um Vorlage der Flächendaten.

 

Beratendes Mitglied Schröder fasst zusammen, erst THG ermitteln und dann Potentialanalyse. Weiterhin fragt er, ob die THG-Daten bis zur nächsten Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss-Sitzung am 20.06.2023 vorliegen könnten.

 

Ausschussmitglied Kruse stellt Antrag auf Sitzungsunterbrechung.

 

Ausschussvorsitzender Nacke unterbricht die Sitzung um 18:04 Uhr und eröffnet die Sitzung wieder um 18:17 Uhr.

 

Ausschussmitglied Eilers stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen bis die ermittelte Flächenzahl der schon gebauten Photovoltaikanlagen sowie die errechnete Zielgröße und die THG-Bilanz vorläge. Denn ohne diese Informationen könne man lediglich spekulieren und nicht entscheiden.

 

Ausschussmitglied Weden äußert, dass es seitens der SPD bei der Zustimmung bleibe.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt über den Antrag von Ausschussmitglied Eilers, die Beratung auf den 20.06.2023 zu vertagen, abstimmen. Mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Nacke über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Es ergeht bei 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschlussvorschlag: