Ein Bürger erfragt in Bezug auf TOP 11 „Teilflächennutzungsplan – Windenergie Wiefelstede“, warum noch mehr Flächen für Windenergie ausgewiesen werden müssen und ob dies nicht ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 BNatSchG sei. Zudem verweist er auf seine schriftlichen Anregungen vom 15.04.2023.

 

Bürgermeister Pieper verweist auf die gesetzlichen Bundes- und Landesvorgaben und die zu erreichenden Flächenziele, die es zu erfüllen gilt. Regenerative Energien sollen vorangetrieben werden. Die Betroffenheit der Bürger könne er verstehen, da die Gemeinde eine zersplitterte Siedlungsstruktur aufweise, ergeben sich aus der Potentialanalyse lediglich diese 7 Standorte.

 

Ein weiterer Bürger gibt die jetzigen geduldeten Schattenwürfe der bestehenden „kleinen“ Anlagen zu bedenken. Seine Sorge sei, dass bei wesentlich höheren Anlagen der Schattenwurf ihn zeitlich länger beeinträchtigen würde. Außerdem hätten größere Anlagen auch eine stärkere Lärmbelästigung durch den Rotorschlag.

 

Bürgermeister Pieper verweist darauf, dass der Schattenwurf und die Lärmproblematik Teil des Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden würde. Es gibt zulässige Zeiten für Schattenwürfe. Für WEA-Lärm gibt es ebenfalls einzuhaltende Grenzwerte. Bürgermeister Pieper führt weiterhin aus, dass das Flächenziel für den Landkreis Ammerland von 0,82 % auf 1,32 % erhöht wurde. Die Gemeinde Wiefelstede würde lediglich auf 0,29 % Flächenanteil kommen. Das bedeute, dass alles im Gemeindegebiet beplant wird, was geht, aber nicht mehr.

 

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