Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG), zuletzt geändert am 29.06.2022, wird das Wegeflurstück 5/19 der Flur 12 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „An den Weiden“ und ist an die Gemeindestraße „Feldtange“ angebunden.

 

 


 

 

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: