Gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom 01. Dezember 1989 (Nds. GVBl. S. 389) in der zurzeit gültigen Fassung wird Herr Hajo Kraß vom 16. Juli 2023 bis zum 15. Juli 2028 zum Schiedsmann gewählt.

 


 

Ratsmitglied Krass zieht sich bei der Abstimmung zurück.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss:

 

Herr Krass nimmt die Wahl an und Ratsvorsitzende Stolle gratuliert Herrn Krass zur Wiederwahl.