Der Kreisbrandmeister Delmenhorst gibt seinen Bericht ab.

 

Der Kreisbrandmeister bedankte sich bei allen Anwesenden und zeigte seine Zufriedenheit über den Zustand der Feuerwehrgerätehäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Gerätschaften.

Die Ausbildungsnachweise seien von ihm in Feueron überprüft worden und zeigen eine positive Weiterentwicklung in diesem Bereich auf.

 

Der Schulungsbedarf sei nach wie vor hoch. Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz soll die Truppführerausbildung in Loy erfolgen. Ab dem Jahr 2024 werde diese Ausbildung dann dort jedoch in der heutigen Form nicht mehr durchgeführt. Geplant sei eine Truppausbildung, die sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetze. Dies werde sehr begrüßt.

 

Der Umbau der Technischen Zentrale (TZ) in Elmendorf gehe in mehreren Schritten voran. Das 96-eitige Schallgutachten sei noch entsprechend einzuarbeiten. Mit dem 1. Bauabschnitt werde voraussichtlich Ende Herbst/Anfang des nächsten Jahres begonnen. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis sei hervorragend gewesen.

 

Das Feuerwehrverwaltungsprogramm Feueron sei äußerst wichtig für die Verwaltung der Feuerwehrdaten. In diesem Bereich sei dauernde Pflege der Daten durch die Ortswehren unerlässlich.

 

Der KBM sei sich sicher, dass der Landkreis Ammerland bei der Verteilung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für den Katastrophenschutz (KatS) dabei ist.

 

Für die Großschadenslage Waldbrand seien zwei Abrollbehälter beantragt worden. Er spreche sich dafür aus ein Abrollbehälter mit entsprechendem Fahrzeug ins Ammerland zu holen. Mit dieser Ausrüstung könne man auch andere Gebiete bei entsprechender Gefahrenlage mit unterstützen.

 

Eine Hochleistungspumpe sei ebenfalls beantragt, werde aber höchstwahrscheinlich hier nicht zur Zuteilung kommen.

 

Die Lieferung einer Energieanlage, mit einer Leistung von 250 kVA, stehe ebenfalls positiv zur Disposition.

 

Ferner sei eine mobile Tankstelle mit dem Fassungsvermögen von 6.000 l (Diesel/Benzin) für den Landkreis Ammerland beantragt worden.

 

Die Verordnung (VO) Grundsätze über die Aufstellung, Anforderung, Aufgaben und Gliederung von Kreisfeuerwehrbereitschaften und deren Züge soll noch im Juni 2023 verabschiedet werden. Viele der geforderten Punkte seien dort aufgenommen worden.

 

Ebenfalls werde seitens des MI die VO hinsichtlich der Bekleidung (Uniformverordnung) neu gefasst. Eine Umsetzung könne in 3-5 Jahre erfolgen. Wahrscheinlich werde es hierzu noch Übergangsregelungen geben.

 

Die Dienstgrade in Niedersachsen werden an die der anderen Bundesländer angepasst. Auch hier wird es Übergangsregelungen mit einer Übergangsfrist geben.

 

Der KBM regt an, ob man nicht die Fahrzeugkonzeptionen der Ortswehren überdenken solle. Bisher werden Feuerwehrfahrzeuge nach Altersablauf erneuert. Eventuell solle über eine Spezialisierung in den Ortswehren und bei der Technischen Zentrale nachgedacht werden (Atemschutz, Hygiene, usw.)

 

Der Gemeindebrandmeister Bruns gibt seinen Bericht ab. Der Bericht ist in der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Claußen fragt an, ob es sich bei dem Feuerwehrbedarfsplan um einen verbindlichen Leitfaden handele und das Land sich an den hieraus entstehenden Kosten beteilige.

 

Der KBM teilt hierzu mit, dass es sich beim Feuerwehrbedarfsplan um eine Empfehlung handele. Eine Verpflichtung werde nicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetz aufgenommen. Das Vorhalten eines Feuerwehrbedarfsplanes erzeuge Rechtssicherheit und schütze vor Organisationsverschulden.

 

Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es keine Verpflichtung seitens des Landes und somit keine Kostenüberahme gibt.