Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beratungslage bekannt sei. Im Rahmen der Erteilung des Bauvorbescheides wurde mitgeteilt, dass der Flächennutzungsplan für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht geändert werden müsse. Aufgrund der nicht vollzogenen Gesetzesänderung zur Privilegierung von Feuerwehrhäusern, sei nunmehr eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes stehe auf der Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am 26.06.2023. Es dürfe hier zu keiner zeitlichen Verzögerung kommen, wenn das Genehmigungsverfahren beim Landkreis parallel weiterlaufe. Die Feuerwehr habe zusammen mit dem Ingenieurbüro ein guten Planentwurf vorgelegt. Der Planentwurf sei beim Landkreis eingereicht worden. Ein Lärmgutachten sei erstellt worden, dass jedoch noch ergänzt werden müsse. Das Oberflächenwasser sollte ursprünglich auf dem Gelände entsorgt werden, dies sei jedoch nicht möglich. Derzeit seien zwei Alternativen für die Ableitung des Oberflächenwassers ins Auge gefasst worden. Zum einen die Herstellung eines Grabens in Richtung Kornweg und zum anderen eine Wasserableitung in Richtung Kornweg. Für die Herstellung der Oberflächenentwässerung sei noch ein Grunderwerb notwendig. Der Bürgermeister hofft auf die baldige Ausstellung einer Genehmigung.