Sitzung: 24.06.2023 Feuerwehrausschuss
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beratungslage bekannt
sei. Im Rahmen der Erteilung des Bauvorbescheides wurde mitgeteilt, dass der
Flächennutzungsplan für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht geändert
werden müsse. Aufgrund der nicht vollzogenen Gesetzesänderung zur
Privilegierung von Feuerwehrhäusern, sei nunmehr eine Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
stehe auf der Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am 26.06.2023. Es dürfe hier
zu keiner zeitlichen Verzögerung kommen, wenn das Genehmigungsverfahren beim
Landkreis parallel weiterlaufe. Die Feuerwehr habe zusammen mit dem
Ingenieurbüro ein guten Planentwurf vorgelegt. Der Planentwurf sei beim
Landkreis eingereicht worden. Ein Lärmgutachten sei erstellt worden, dass
jedoch noch ergänzt werden müsse. Das Oberflächenwasser sollte ursprünglich auf
dem Gelände entsorgt werden, dies sei jedoch nicht möglich. Derzeit seien zwei
Alternativen für die Ableitung des Oberflächenwassers ins Auge gefasst worden.
Zum einen die Herstellung eines Grabens in Richtung Kornweg und zum anderen
eine Wasserableitung in Richtung Kornweg. Für die Herstellung der
Oberflächenentwässerung sei noch ein Grunderwerb notwendig. Der Bürgermeister
hofft auf die baldige Ausstellung einer Genehmigung.