a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Kaufpreis im ersten Bauabschnitt des Neubaugebietes Grote Placken für Wohnbaugrundstücke einschließlich der Ablösung von Erschließungskosten, sowie die Schmutzwasser- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 210,00 €/m² festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, für den Personenkreis, der nach den aktuell gültigen Vergaberichtlinien bei einer Bewerbung um einen Bauplatz im Neubaugebiet Grote Placken aus den Ziffern a – d einen Wert von mindestens 10 Punkten erreichen, den Kaufpreis auf insgesamt 150,00 €/m² einschließlich Ablösung der Erschließungskosten, sowie Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 8 Enthaltung

 

c)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Kaufpreis für das Mischgebiet im Neubaugebiet Grote Placken einschließlich der Ablösung von Erschließungskosten, sowie der Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 180,00 €/m² festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

 

d)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, im Rahmen der Wirtschaftsförderung, den Kaufpreis für Gewerbetreibende die ausschließlich eine Gewerbeeinheit auf den Grundstücken errichten möchten, den Kaufpreis auf 120,00 €/m² festzulegen. Dem Käufer ist eine Nachzahlungspflicht für den Fall aufzuerlegen, dass ein oder mehr Wohneinheiten gleichzeitig oder später auf dem Grundstück errichtet werden sollen. Die Nachzahlungspflicht besteht in diesem Fall bei einer Wohnung in Höhe von 30,00 €/m² und für zwei oder mehr Wohneinheiten in Höhe von 60,00 €/m².

 

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen

 

e)      Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, im Rahmen der Vergaberichtlinie über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

f)       Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet Grote Placken umgehend zu beginnen.

 

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

 

    

 

    

 


 

Ratsmitglied Niemeier erklärt den Inhalt des gemeinsamen Antrages der CDU, FDP und UWG.

 

Das sozial- und familienpolitische Ziel der Gemeinde sei es, dem gemeinsamen Leben in der Gemeinde Raum zu verschaffen. Man unterstütze die Bildung privaten Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten für die heimische Bevölkerung. Gefördert werde die Eigentumsbildung junger Familien, damit diese dauerhaft sesshaft in der Gemeinde werden. Senioren und deren Angehörige mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern werde die Möglichkeit gegeben, Wohngrundstücke zu einigermaßen erschwinglichen Preisen zu erwerben. Eine Kaufpreisreduzierung erfolge erst ab einer Mindestpunktzahl von 10 Punkten. Finde ein Verkauf innerhalb der Bindefrist von 10 Jahren statt, werde eine Nacherhebung des Grundstücksverkaufspreises erhoben. In einer gemeinsamen Fraktionssitzung mit der CDU, FDP und UWG sei Herr Denker eingeladen gewesen. In diesem Gespräch habe man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten informiert. Man verstecke sich nicht hinter rechtlichen Grundlagen, sondern suche im Gespräch mit Experten nach politischen Lösungen im Rahmen der Rechtsvorschriften, um Wiefelsteder Bürger nicht übermäßig zu belasten. Es könne nur das Ziel aller Parteien sein, die Grundstückspreise so niedrig wie möglich zu halten. Ferner weist Ratsmitglied Niemeier darauf hin, dass es sich hier lediglich um die Festlegung der Grundstückspreise für den 1. Bauabschnitt handele.

 

Ratsmitglied Weden erwidert, dass er sich über den Antrag der CDE, FDP und UWG gefreut habe. Ihn störe jedoch der letzte Absatz, in dem es hieße, das Ziel der SPD sei es, einen möglichst hohen Grundstückskaufpreis zu erzielen. Ihm sei wichtig, Schaden von der Kommune abzuwenden. Er bittet die Antragsteller, den Passus “das die SPD stets den maximalen Ertrag erzielen möchte“, zukünftig nicht mehr zu verwenden.  Weiter bezieht er sich auf die Stellungnahme des Landkreises und hinterfragt, was der volle Wert sei. Ferner dürfe man das europäische Beihilferecht nicht außer Acht lassen. Man wisse nicht, wie es sich mit der Rabattierung bei vorzeitiger Veräußerung des Grundstückes verhalte. Ihm fehlen wichtige Angaben. Man stehe wirtschaftlich im Spagat, so Weden. Zum einen diskutiere man über die Erhöhung der Steuerhebesätze und zum anderen sollen Grundstücke sehr günstig veräußert werden. Einigkeit sehe er darin, dass bei der Vergabe die Familien im Vordergrund stehen. Er betont, dass die Gemeinde bei dieser Entscheidung unter Zeitdruck stehe. ER werde nicht gegen den Antrag stimmen und erklärt, dass es in der Fraktion in dieser Angelegenheit unterschiedliche Auffassungen gebe. Aus diesem Grunde entscheide jedes Ratsmitglied der SPD-Fraktion nach eigener Auffassung.

 

Für ihn sei das Schreiben der Kommunalaufsicht maßgeblich, erklärt Ratsmitglied Müller-Saathoff. Die Gemeinde sei an das Wertermittlungsgutachten gebunden. Hier sei der Preis von 210,- Euro festgelegt. Dieses sei auch der Preis für die Interessenten, die nicht vergünstigt kaufen können. Im Schreiben der Kommunalaufsicht hieße es, in Ausnahmefällen könne vom festgestellten Wert abgewichen werden. Ein Ausnahmefall könne ein besonderes öffentliches Interesse sein. Die Ausnahmebegründung müsse sehr fundiert sein. Im Antrag der CDU, FDP und UWG gebe es zu viele Ausnahmen. So sei das Schreiben der Kommunalaufsicht nicht verfasst. Eine Vielzahl von begünstigten Bewerbern sei seiner Meinung nach nicht gewollt.  Schon in der letzten Woche stand in der NWZ, dass eine Klage gegen eine entsprechende Festsetzung angestrebt werde.  Daher könne er dem gemeinsamen Vorschlag von CDU, UWG und FDP nicht zustimmen. Er plädiere dafür, über den Vorschlag der Verwaltung abzustimmen. Dieser habe seiner Meinung nach Aussicht auf Erfolg.

 

Ratsmitglied Koch widerspricht Müller-Saathoff. Der Antrag sehe vor, in erster Linie ortsansässige und pflegebedürftige Personen zu berücksichtigen. Man wolle über die günstigeren Preise keine Leute von Außerhalb reinholen. Das 2. Argument widerlegt Koch, das soziale Verfahren sei die Vergaberichtlinie. Insofern ergebe sich aus dem Antrag mit der Vergaberichtlinie die Begründung für den gemeinsamen Vorschlag.

 

Ratsmitglied Schröder beginnt seine Ausführungen mit einem Rückblick auf die erfolgte Presseberichterstattung. Von seinen Ausführungen sei in der letzten Zeit des Öfteren in NWZ zu lesen gewesen. Nach der letzten Berichterstattung sei er persönlich bedroht worden. Er betont, dass er keine Angst habe und ihn ein solches Verhalten nur härter und verbissener werden ließe. Grundlage für die Berichterstattung sei eine Mail, die an die Fraktionssprecher und den Bürgermeister gerichtet war. Diese sei verbotenerweise an die NWZ „durchgesteckt“ worden.

Inhaltlich zur Angelegenheit erklärt Schröder, dass jeder im Rat  den Anspruch habe, dass die Gemeinde Wiefelstede wachse. Viele Bürger möchten sich den Traum vom Eigenheim trotz der immer schwierigeren Bedingungen wie beispielsweise steigende Zinsen, höhere Baukosten usw. verwirklichen

Die in der Kommunalverfassung enthaltenen Regelungen seien aber dennoch einzuhalten. Darüber könne man nicht hinwegsehen nur um eine wohlwollende politische Entscheidung zu treffen. Die Anmerkungen von der Kommunalaufsicht bestätigen diese Aussage. In Bezug auf die wirtschaftliche Lage der Gemeinde Wiefelstede führt Schröder aus, dass diese desolat sei. Der Gemeinde gelinge es in keinem Jahr im Finanzplanungszeitraum, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Schuldenstand pro Kopf in der Gemeinde Wiefelstede entwickle sich über dem Landesdurchschnitt. Die Gemeinde müsse aus eigener Kraft Erträge erwirtschaften. Das seien alles Alarmsignale, die ein maßvolles Agieren erforderlich machen.

 

In der Stellungnahme der Kommunalaufsicht heiße es zur Fragestellung “können wir ein Rabattsystem mit Abweichung des Verkehrswertes“ beschließen?“ Die Antwort lautet, dass das nur mit einem besonderen öffentlichen Interesse begründet werden könne. Er führt als Beispiel ein besonderes öffentliches Interesse an: In Diepholz sei im Zuge der Errichtung eines Zentralkrankenhauses Personal angeworben worden. Diesen Personen wurden vergünstigte Grundstücke angeboten. Selbst wenn hier das besondere öffentliche Interesse begründet werden könne, müsse darüber hinaus das europäische Beihilferecht berücksichtigt werden. Er hinterfragt, ob für das Gebiet Holtwiese entsprechend der Regelungen zu Grote Placken ein Preis in Höhe von 70,00 €/m² angeboten werden soll? In diesem Fall lege die Gemeinde Wiefelstede bei jedem Verkauf Geld dazu. Es müsse der maximale Gewinn favorisiert werden um geltendes Recht nicht zu missachten. Schröder stellt den Antrag, den Antrag der CDU, FDP und UWG von der Kommunalaufsicht auf folgenden Kriterien überprüfen zu lassen:

 

1.      Preisgestaltung

2.      Beachtung von europäischen Beihilferecht

3.      Nachzahlung bei Vorzeitiger Veräußerung

Wenn der Landkreis schriftlich alle Positionen bestätig, könne er dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Der Niederschrift ist die nachträglich eingegangene schriftliche Stellungnahme von Ratsmitglied Schröder beigefügt.

 

Ratsmitglied Müller-Saathoff erklärt, für ihn gelte das geschriebene Wort der Kommunalaufsicht welches seiner Auffassung nach nicht mit dem Beschlussvorschlag übereinstimme.

 

Für Zuschauer sei die Diskussion nur sehr schwer zu verstehen, so Ratsmitglied Becker. Es seien viele Rechtsbegriffe und verschiedene Zusammenhänge in den Raum geworfen worden. Alle Ratsmitglieder hätten den Antrag und die Begründung gelesen. Dieser entspreche in allen Kriterien den Anforderungen des NKomVG und auch der Stellungnahme der Kommunalaufsicht.

 

Ratsmitglied Rohde stellt fest, dass die Diskussion eine Mischung aus „Politik und 2. Semester Jura Staatsrecht“ sei. Ziel des Rates sei es, Menschen einen einigermaßen bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Die rechtlichen Bedenken, die vorgetragen wurden, teile er ausdrücklich nicht. Die gewünschte Vorgehensweise sei absolut praxiskonform und von der Kommunalverfassung abgedeckt. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Abhandlungen im Praxiskommentar zum Kommunalverfassungsrecht, welches die genannten Ausnahmen ausdrücklich nennt. Es gehe hier um ein sog. Einheimischen Modell welches rechtlich zulässig sei. Die Bevorteilung von Familien sei auch wirtschaftlich Vorteilhaft, da diese aktuell und künftigen Erträge in die Gemeinde bringen. Rohde ergänzt, dass das Wertgutachten immer eine rückblickende Betrachtung des Marktes sei, welches eine Zeit berücksichtige in der die Baupreise noch nicht denen der heutigen Tage entspricht und eine absolute Niedrigzinsphase betraf. Beide Situationen haben sich elementar verändert. Aus heutiger Sicht würde sich ein anderer Wert ergeben. Er werde dem Vorschlag zustimmen.

 

Ratsmitglied Siemen merkt an, dass die Kommunalaufsicht mit der Mail vom 08.062023 Ausnahmefälle genannt habe. Sowohl Ratsmitglied Weden als auch Ratsmitglied Müller-Saathoff hätten immer noch einige Fragen. Alle hätten ausgiebig Zeit gehabt, sich zu beraten und zu informieren. Auch würden nicht einige wenige Bauplatzkäufer – wie zuvor argumentiert – die Finanzen der Gemeinde sanieren. Ferner sei jeder Bürger gleichzeitig auch ein Steuerzahler und bringe Aktivität in die Gemeinde.

 

Ratsmitglied Schnörwangen macht noch einmal deutlich, dass Herr Denker in dem Gespräch über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert und keine konkreten Vorschläge gemacht habe.

 

Ratsmitglied Bruns schließt sich Rohde an und appelliert an die Ratskollegen, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Ferner bittet er für die Zukunft um einen respektvollen Umgang miteinander.

 

Ratsmitglied Koch betont, dass die Aussage von Ratsmitglied Schröder „dass die Grundstücke an der Holtwiese möglicherweise unter den Einstandskosten veräußert werden“ definitiv falsch sei.

Ratsmitglied Weden schlägt vor, die Beschlüsse einzeln abzustimmen.

 

Alsdann wird der Antrag von Herrn Schröder mit 1 Ja-Stimme, 22 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.

 

Zu den nachfolgenden Beschlüssen wird wie folgt abgestimmt: