a)         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 

 


 

 

Frau von Lewen, NWP, erläutert die geplante Änderung des Bebauungsplanes anhand der beigefügten Präsentation. Hierbei geht Sie insbesondere auf die erforderliche Anpassung bei der Entwässerung ein.

 

Ausschussmitglied Kruse fragt, ob der graue Bereich in der Entwurfskarte, das geplante Regenrückhaltebecken sei.

 

Frau von Lewen zeigt auf der Entwurfskarte die Lage des Regenrückhaltebecken und erläutert, dass dieses bis zur Grenze gehe.

 

Es gibt keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: