a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

Frau von Lewen, NWP, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die geplante Änderung des Flächennutzungsplans. Hierbei geht sie explizit noch einmal auf die Standortanalyse, den Feuerwehrbedarfsplan und auf die benötigten Kompensationsflächen ein.

 

Ausschussmitglied Helm freut sich, dass es los geht. Er kritisiert lediglich die verlorenen 1,5 Jahre Zeitverzögerung, da nach seiner Auffassung der Landkreis Ammerland die Änderung des Flächennutzungsplanes bereits mit dem Bauvorbescheid gefordert hat.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass eine Flächennutzungsplanänderung keine Auflage des Landkreises gewesen war, sondern lediglich ein Hinweis. Der Bauantrag sei rechtzeitig beantragt worden. Die Verzögerung sei lediglich den schlechteren Bodenverhältnissen geschuldet, weswegen man damit noch das gesamte Entwässerungskonzept überarbeiten musste.

 

Ausschussmitglied Kruse erfragt, ob die dortigen Kompensationsflächen mit dem ÖKO-Konto ausgeglichen werden können.

 

Fachbereichsleiterin Frau zu Jeddeloh bejaht dieses und führt weiter aus, dass auch noch geprüft wird, was direkt auf dem Grundstück noch kompensiert werden kann (ggfs. Baumpflanzungen o.ä.).

 

Ausschussmitglied Kruse fragt weiter, ob die Ausschreibungen schon laufen.

 

Fachbereichsleiterin Frau zu Jeddeloh erklärt, dass derzeit noch keine Baugenehmigung erteilt worden ist, hierfür ist noch die wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Aber man sei da sehr optimistisch, da man letzte Woche einen Ortstermin mit der Unteren Wasserbehörde gehabt habe. Erst nach dem Erhalt der Genehmigungen durch den Landkreis Ammerland könne man ausschreiben. Das Planungsbüro ist jedoch in Vorbereitung für die Ausschreibungen.

 

Ausschussmitglied Bruns sagt, dass die Feuerwehrschutzziele mit dem Standort geklärt seien. Allerdings habe er Verständnis für die Skepsis der Anwohnerinnen und Anwohner. Sicherlich würde sich das aber im Laufe der Zeit einspielen. Er finde die Lärmschutzwände nicht optimal, jedoch zweckmäßig. Herr Bruns fragt, ob durch die Lärmschutzwände keine zeitliche Begrenzung der Dienstabende mehr bestünde.

 

Fachbereichsleiterin Frau zu Jeddeloh berichtet, dass im März dieses Jahrs eine Besprechung mit den betroffenen Einheiten ausgearbeitet wurde. Diese Betriebsbeschreibung wurde dem Schallgutachten zugrunde gelegt. Das Gutachten sieht bei der Errichtung der Lärmschutzwände ein Abrücken des Parkplatzes bis 24 Uhr vor.

 

Ausschussmitglied Bruns bedankt sich für die Bestätigung.

 

Ausschussmitglied Siemen sagt, dass er glücklich darüber sei, dass man nach der Bürgerbeteiligung bezüglich der zeitlichen Begrenzung mit Hilfe der Schallschutzwände eine Lösung gefunden habe.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff fügt begeistert hinzu, dass die zwei Ortsfeuerwehren schon einen Schritt schneller seien und die Vereinigung schon namentlich auf den Kleidungen tragen. Er hofft auf ein zügiges Verfahren. Die unschönen Lärmschutzwände lassen sich sicherlich noch verschönern.

 

Ausschussmitglied Helm geht nochmals auf den Bauvorbescheid ein und macht nochmal deutlich, dass es eine vermeidbare Zeitverschwendung gegeben habe.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass die Flächennutzungsplanänderung keine Auflage vom Landkreis Ammerland gewesen sei. Denn sonst hätte der Landkreis Ammerland unseren Bauantrag ablehnen müssen und dies habe er schließlich nicht getan.

 

Es gibt keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: