Bürgermeister Pieper verpflichtet Herrn Michael Waringer gemäß § 60 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor.

 


 

Bürgermeister Pieper begrüßt Herrn Waringer und verpflichtet ihn gem. § 60 NKomVG per Handschlag darauf, dass er seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen habe und die Gesetze zu beachten habe. Auf die Regelungen zur Amtsverschwiegenheit, dem Mitwirkungsverbot und dem Vertretungsverbot gem. §§ 40 – 42 NKomVG wurde Herr Waringer nach § 43 NKomVG hingewiesen.