a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Grundstücke im Bebauungsplangebiet 65 I Borbeck-Holtwiese  zum Preis in Höhe von 125,00 €/m² im WA I-Gebiet (Ein-/Zweifamilienhäuser) und in Höhe von 155,00 €/m² im WA II-Gebiet (Mehrfamilienhäuser) einschließlich der Ablösung der Erschließungsbeiträge sowie dem Oberflächen- und Schmutzwasserbeiträgen festzusetzen.

 

b)     Die Vergabe erfolgt nach den Vergaberichtlinien unter Bewerberinnen und Bewerber aus den Bauerschaften Borbeck, Heidkamp-Land, Neuenkruge und Westerholtsfelde.

 

c)      Der Vorbehalt für die Bewerber aus den zu b genannten Bauernschaften wird für zunächst 3 Jahre festgelegt. Sollten die Grundstücke bis zu diesem Zeitpunkt nicht vermarktet sein, erfolgt eine ergänzende Beratung über die weitere Vermarktung im freien oder eingeschränkten Markt durch den Verwaltungsausschuss.

 

d)     Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

    

 


 

Ratsmitglied Helm berichtet, dass seine Fraktion sich enthalten werde. Grund dafür sei, dass das Gebiet das falsche sei. Auch seien die Erschließungskosten zu hoch. Deshalb sei man von Anfang an gegen diese Planung gewesen.

 

Ratsmitglied Schröder erkundigt sich, warum beim Baugebiet Grote Placken auf Grundlage des Einheimischenmodells die Grundstücke unter dem Verkehrswert angeboten werden und in Borbeck genau entgegengesetzt verfahren werde. Hier würden die Grundstücke über dem Verkehrswert angeboten. Für dieses Vorgehen fehle es ihm an einer nachvollziehbaren Begründung, warum gleiche Sachverhalte unterschiedlich bewertet und entschieden werden.

 

BM Pieper geht noch einmal kurz auf die Historie ein und stellt fest, dass zunächst eine breite Mehrheit für die Entwicklung dieses Baugebietes gewesen sei, was sich im Verlaufe des Verfahrens geändert habe. Hinsichtlich der Kostenentwicklung führt er aus, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Verzögerungen in den Beratungen gekommen sei, die am Ende auch ein gravierender Grund für die Kostenentwicklung gewesen sei. In Bezug auf die Kaufpreisfestsetzung führt Bürgermeister Pieper aus, dass es letztendlich eine politische Entscheidung sei, den Kaufpreis festzusetzen. Die Gemeinde würde ihre Grundstücke nicht unter den Einstandskosten verkaufen. Der Kaufpreis für das Baugebiet Grote Placken wurde in Höhe des Verkehrswertes festgelegt und nach dem Einheimischenmodell eine Herabsetzung dieses Werte beschlossen. In Borbeck sei der Verkehrswert als Basis für die vorgeschlagene Kaufpreisgestaltung ausschlaggebend gewesen. Die jeweils unterschiedliche Preisgestaltung sei auch aufgrund der Lage der einzelne Grundstücke gerechtfertigt aber am Ende politisch zu entscheiden.

 

Alsdann ergeht mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 11 Enthaltungen folgender Beschlüsse: