Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Rasenstriegels gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.600,00 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Fachbereichsleiter Schäfer verweist zunächst auf die Beratungsvorlage nebst Anlagen/Bildmaterial. Ein Rasenstriegel werde zur Belüftung der Rasenoberfläche genutzt. Zudem erfolge gleichzeitig eine weitgehende Entmoosung des Rasens.

 

Auf Nachfrage durch Ausschussmitglied Siemen wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass durch den SVE Wiefelstede ein Rasenstriegel als Ersatz des bisherigen Gerätes beschafft werden soll. Verwaltungsseitig sei nicht bekannt, dass andere Vereine über ein Rasenstriegel verfügen.

 

Ausschussmitglied Thiel würde es begrüßen, wenn der Rasenstriegel auch den weiteren Sportvereinen der Gemeinde Wiefelstede zur Verfügung gestellt werde. Fachbereichsleiter Schäfer entgegnet, dass sich der Rasenstriegel mit der Beschaffung unabhängig von einer Förderung im Eigentum des Vereins befände. Über den Austausch müsse der SVE Wiefelstede als Eigentümer befinden. 

 

Ausschussmitglied Weden stellt die Eigenleistungen des SVE Wiefelstede hinsichtlich der Platzpflege heraus. Mit der Beschaffung eines Ersatzgerätes werde der Bauhof der Gemeinde weiterhin entlastet.

 


Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: