Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. (Karate-Abteilung) zur Beschaffung von 100 Sportmatten und eines Mattenwagens gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.416,67 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschlussvorschlag: