Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung einer Rasenkehrmaschine gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 2.200,00 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Ausschussmitglied Siemen hinterfragt neben der Beschaffung eines Rasenstriegels auch die beabsichtigte Beschaffung einer Rasenkehrmaschine. Ob ein erhöhter Anspruch des Platzwartes oder andere Platzverhältnisse zu den beabsichtigten Investitionen und damit auch zu einem Förderbegehren führen, könne er nicht beurteilen. Entsprechende Anträge der anderen Sportvereine der Gemeinde Wiefelstede seien ihm nicht bekannt.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass der Laubeintrag aufgrund der dortigen Platzverhältnisse deutlich höher sei, als beispielsweise in Bokel oder Metjendorf.

 

Ausschussmitglied Weden erwähnt, dass neue Geräte für ca. 10.500 Euro beschafft werden könnten. Gute gebrauchte Geräte würde man für ca. 6.000 bis 7.000 Euro erwerben können. Er befürworte eine Einzelförderung in Höhe von 4.000 bis 5.000 Euro.

 

Bürgermeister Pieper verweist auf die Grundsätze der Sportförderungsrichtlinien. Hier sei in der Regel eine Drittelförderung vorgesehen. Auch sei die Verwaltung sehr großzügig mit den eingereichten Anträgen des SVE Wiefelstede umgegangen, die diesjährig nicht fristgerecht und formgerecht eingereicht wurden.

  


Es ergeht bei einer Enthaltung einstimmig folgender Beschlussvorschlag: