Sitzung: 27.11.2023 Ausschuss für Generationen und Soziales
Aus den Reihen der
Einwohnerschaft wird auf einen Antrag vom 08.11.2023 hinsichtlich der Erhöhung
der Vertretungsstunden in den Kitas verwiesen. Man sei verwundert, dass dieser
Antrag nicht Gegenstand der heutigen Beratung ist. Dieser Antrag ist dieser Niederschrift
als Anlage beigefügt.
FBL Neumann erläutert, dass
der Antrag eingegangen sei. Aus dem Antrag gehe nicht eindeutig hervor, dass
eine Beratung im Ausschuss für Generationen und Soziales erfolgen soll. Die
Verwaltung benötigt zudem zur weiteren Bearbeitung zunächst Zahlen und
Stellungnahmen der jeweiligen Träger. Es bestehe ein Vertragsverhältnis
zwischen der Gemeinde und den Trägern, so dass Mitarbeiterinnen für eine
Erhöhung von Vertreterstunden nicht antragsberechtigt seien. Man werde als Verwaltung
mit den Trägern in den Austausch gehen und in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Generationen und Soziales im Februar 2024 über die
Angelegenheit beraten.
BM Pieper ergänzt, dass
Stellungnahmen der Träger sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zunächst
zusammengestellt werden müssen. Voraussichtlich werde es keine rückwirkende
Erhöhung der Vertreterstunden geben.
Auf die Frage, warum die
Träger bislang noch nicht angeschrieben wurden, wird verwaltungsseitig
ausgeführt, dass die Gemeinde keinen Überblick über Personalausfälle habe. Die
Träger sind bemüht, ausreichendes Personal zu generieren. Das Problem liegt
letztlich darin, dass schlichtweg kein ausreichendes Personal zur Verfügung
stehe. Dabei ist es unerheblich, ob man die Vertretungsstunden auf 10% belässt
oder auf 15% anhebe. Die Personalsituation sei schon schwierig bei 10%.
Eine weitere Zuhörerin mahnt
zur Dringlichkeit; bereits vor einigen Jahren habe die Kita-Leitung aus
Heidkamp darauf hingewiesen, dass auch die Ausbildung zur Erzieherin nicht
attraktiv sei. Derzeit stelle sich die Situation so dar, dass die Kinder nur
aufbewahrt werden; die Erzieherinnen brauchen dringend Entlastung.
BM Pieper entgegnet, dass die
Kommunen seit Jahren eine bessere Ausbildung für die ErzieherInnen fordern.
Erste Ansätze seien nun da, die allerdings bei weitem nicht ausreichend seien.
Aber dies liege nicht in den Händen der Kommunen.
Ausschussvorsitzender Geerdes
ergänzt, dass leider keine grundlegenden Änderungen im Ausbildungsgang zu
verzeichnen seien. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben immer
wieder versucht, auf die Politik einzuwirken – bislang leider weitestgehend
erfolglos.
Ein weiterer Zuhörer teilt
seine Erfahrungen aus Brandenburg mit. Der pädagogische Ansatz sei komplett
weggefallen. Mitarbeiter der Kitas haben Eltern gefragt, ob Kinder zuhause
betreut werden können, um komplette Einrichtungsschließungen zu vermeiden. Hier
sei die Situation noch besser.
Aus der Elternschaft wird
mitgeteilt, dass es bereits zu Schließungen gekommen sei.
Die Elternschaft wünsche sich
kurzfristige Lösungen zu dieser Problematik.
Eine Zuhörerin teilt mit, dass
das DRK den Antrag bereits unterstützt habe. Der Tarifvertrag habe der
Belegschaft in den Kindertagesstätten 2 Regenerationstage sowie 2
Umwandlungstage ermöglicht, allerdings keine Vertretungsregelung. Der
Krankenstand sei sehr hoch und jede/r Mitarbeiter/in komme an seine/ihre
Grenzen. Seit August 2023 habe es für insgesamt 6 Tage eine Notfallbetreuung
gegeben. Hier entstehe dann auch Streit in der Elternschaft, wer nun die
Notbetreuung nutzen darf.
Frau Westhus verweist erneute
auf die hohe Überlastung der MitarbeiterInnen und befürchtet damit eine hohe
Fluktuation.
FBL Neumann fasst zusammen,
dass die Gemeindeverwaltung kurzfristig zu den einzelnen Trägern Kontakt
aufnehmen werde, um Zahlen, Daten und Fakten zu ermitteln. Im Anschluss erfolge
die Beratung in diesem Ausschuss.
Ausschussmitglied Sieckmann
bedankt sich für den Antrag. Auch sie sei Mutter und kenne die Situation, dass
ein Kind nicht betreut werden kann. Sie bittet die Verwaltung um Übersendung
des Antrages, da dieser den Ratsmitgliedern bislang nicht weitergeleitet wurde.
Im Hinblick auf die heute zu
beratenen Haushaltspläne wird erläutert, dass die Träger zu dieser Problematik
ggf. Nachtragshaushaltspläne erstellen werden.