Aus den Reihen der Einwohnerschaft wird auf einen Antrag vom 08.11.2023 hinsichtlich der Erhöhung der Vertretungsstunden in den Kitas verwiesen. Man sei verwundert, dass dieser Antrag nicht Gegenstand der heutigen Beratung ist. Dieser Antrag ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

FBL Neumann erläutert, dass der Antrag eingegangen sei. Aus dem Antrag gehe nicht eindeutig hervor, dass eine Beratung im Ausschuss für Generationen und Soziales erfolgen soll. Die Verwaltung benötigt zudem zur weiteren Bearbeitung zunächst Zahlen und Stellungnahmen der jeweiligen Träger. Es bestehe ein Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde und den Trägern, so dass Mitarbeiterinnen für eine Erhöhung von Vertreterstunden nicht antragsberechtigt seien. Man werde als Verwaltung mit den Trägern in den Austausch gehen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales im Februar 2024 über die Angelegenheit beraten.

 

BM Pieper ergänzt, dass Stellungnahmen der Träger sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zunächst zusammengestellt werden müssen. Voraussichtlich werde es keine rückwirkende Erhöhung der Vertreterstunden geben.

 

Auf die Frage, warum die Träger bislang noch nicht angeschrieben wurden, wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Gemeinde keinen Überblick über Personalausfälle habe. Die Träger sind bemüht, ausreichendes Personal zu generieren. Das Problem liegt letztlich darin, dass schlichtweg kein ausreichendes Personal zur Verfügung stehe. Dabei ist es unerheblich, ob man die Vertretungsstunden auf 10% belässt oder auf 15% anhebe. Die Personalsituation sei schon schwierig bei 10%.

 

Eine weitere Zuhörerin mahnt zur Dringlichkeit; bereits vor einigen Jahren habe die Kita-Leitung aus Heidkamp darauf hingewiesen, dass auch die Ausbildung zur Erzieherin nicht attraktiv sei. Derzeit stelle sich die Situation so dar, dass die Kinder nur aufbewahrt werden; die Erzieherinnen brauchen dringend Entlastung.

 

BM Pieper entgegnet, dass die Kommunen seit Jahren eine bessere Ausbildung für die ErzieherInnen fordern. Erste Ansätze seien nun da, die allerdings bei weitem nicht ausreichend seien. Aber dies liege nicht in den Händen der Kommunen.

 

Ausschussvorsitzender Geerdes ergänzt, dass leider keine grundlegenden Änderungen im Ausbildungsgang zu verzeichnen seien. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben immer wieder versucht, auf die Politik einzuwirken – bislang leider weitestgehend erfolglos.

 

Ein weiterer Zuhörer teilt seine Erfahrungen aus Brandenburg mit. Der pädagogische Ansatz sei komplett weggefallen. Mitarbeiter der Kitas haben Eltern gefragt, ob Kinder zuhause betreut werden können, um komplette Einrichtungsschließungen zu vermeiden. Hier sei die Situation noch besser.

 

Aus der Elternschaft wird mitgeteilt, dass es bereits zu Schließungen gekommen sei.

 

Die Elternschaft wünsche sich kurzfristige Lösungen zu dieser Problematik.

 

Eine Zuhörerin teilt mit, dass das DRK den Antrag bereits unterstützt habe. Der Tarifvertrag habe der Belegschaft in den Kindertagesstätten 2 Regenerationstage sowie 2 Umwandlungstage ermöglicht, allerdings keine Vertretungsregelung. Der Krankenstand sei sehr hoch und jede/r Mitarbeiter/in komme an seine/ihre Grenzen. Seit August 2023 habe es für insgesamt 6 Tage eine Notfallbetreuung gegeben. Hier entstehe dann auch Streit in der Elternschaft, wer nun die Notbetreuung nutzen darf.

 

Frau Westhus verweist erneute auf die hohe Überlastung der MitarbeiterInnen und befürchtet damit eine hohe Fluktuation.

 

FBL Neumann fasst zusammen, dass die Gemeindeverwaltung kurzfristig zu den einzelnen Trägern Kontakt aufnehmen werde, um Zahlen, Daten und Fakten zu ermitteln. Im Anschluss erfolge die Beratung in diesem Ausschuss.

 

Ausschussmitglied Sieckmann bedankt sich für den Antrag. Auch sie sei Mutter und kenne die Situation, dass ein Kind nicht betreut werden kann. Sie bittet die Verwaltung um Übersendung des Antrages, da dieser den Ratsmitgliedern bislang nicht weitergeleitet wurde.

 

Im Hinblick auf die heute zu beratenen Haushaltspläne wird erläutert, dass die Träger zu dieser Problematik ggf. Nachtragshaushaltspläne erstellen werden.