Der Verwaltungsausschuss nimmt die vorgestellten Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lärmaktionsplanung fortzuschreiben und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und zu beteiligen.

 

 

 

 


Bürgermeister Pieper erläutert anhand der Beratungsvorlage, dass es für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes eine gesetzliche Verpflichtung gibt und erläutert, die eingeschränkten Möglichkeiten für die Gemeinde Wiefelstede, die sich hieraus ergeben.

 

Herr Pröpper erläutert anhand der beigefügten Präsentation den Werdegang der bisherigen Planung und die Konsequenzen die sich bei nicht Einhalten der gesetzlichen Fristen ergeben. Weiter geht Herr Pröpper auf die Grundlagen der Lärmkartierung ein und erläutert die Quellen.

Seit der letzten Kartierung sind die Lärmdaten deutlich verschärft worden.

 

Bei der Lärmkartierung sind nur Landessstraße und Autobahnen betroffen. Deshalb können sich für die Gemeinde Wiefelstede lediglich Prüfaufträge für den Straßenbaulastträger ergeben. Für die Gemeinde Wiefelstede gibt es keine Umsetzungspflicht.

 

Ausschussvorsitzender Siemen gibt den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Ausschussmitglied Badet erfragt, ob sich aus der Kartierung Maßnahmen wie z.B. ein Tempolimit ergeben könnten.

 

Herr Pröpper erklärt, dass dieses grundsätzlich möglich ist, aber dann müssen die Lärmwerte überschritten sein und das Tempolimit müsste dann auch dafür geeignet sein, hier eine Minderung herbei zu führen.

 

Frau Badet fragt nochmal explizit für die Ortschaft Borbeck nach.

 

Herr Pröpper entgegnet, dass hier dann weitere Untersuchungen erforderlich sind um eine Aussage dazu treffen zu können.

 

Ausschussmitglied Teusner erfragt nochmal, ob er es richtig verstanden hat, dass die Zuständigkeit beim Landkreis Ammerland liegt.

 

Herr Pröpper führt hierzu aus, dass dem so ist. Die Maßnahmen sind dann aber auch abzuwägen

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: