Ausschussmitglied Sieckmann regt an eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Mansholter Straße anzubringen. Hier werde viel zu schnell gefahren.

 

FDL Schröder erwidert, dass bereits eine verdeckte Verkehrsmessung erfolgt sei. Laut der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sei hier keine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich. Erlaubt sei in diesem Bereich eine Geschwindigkeit bis 100 km/h, laut der Messung betrage die durchschnittliche Geschwindigkeit hier etwa 70 km/h.