Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2446/2023 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2024.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,75 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 0,96 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2446/2023 beigefügte 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

    

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass die Fälle der Straßenreinigungsgebühren insgesamt überprüft worden seien. Daraus resultieren Änderungsveranlagungen, die zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt haben. Entsprechend ergebe sich Ende 2023 ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 3.000 €, welches auf die folgenden drei Jahre anzurechnen sei.

Ab 2024 sei der Auftrag zur Straßenreinigung neu vergeben worden, was zu deutlich geringeren Kosten führt. Diese fließen in die Kalkulation ein.

Insgesamt konnte die Straßenreinigungsgebühr gesenkt werden.


Ohne weitere Wortmeldung ergehen einstimmig folgender Beschlussvorschläge: