Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2447/2023 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2024,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr ab dem 01.01.2024 von bisher 49,39 Euro auf 33,27 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2024 von bisher 21,72 Euro auf 21,36 € festzusetzen und

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2447/2023 beigefügte 19. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert, dass aufgrund der Regelungen der Gebührenbedarfsberechnung die Überschüsse auf die folgenden drei Jahre anzurechnen sind und somit der Gebührenbedarf verringert wird. Entsprechend konnte die Grundgebühr deutlich gesenkt werden.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergehen einstimmig folgender Beschlussvorschläge: