Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250) und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 405) die Elfte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.

    

 


Ausschussvorsitzender Weden teilt vorab mit, dass die hier genannten Vorschläge kreisweit abgestimmt wurden. 

 

Fachbereichsleiter Schäfer führt ebenfalls aus, dass eine Anpassung der Entschädigungssatzung für die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Westerstede in einer kreisweiten Abstimmung erfolgt sei. Orientiert wird sich hier an den Entschädigungen der Kreistagsabgeordneten mit einem Grundbetrag von 305,00 EUR. Es wird jedoch davon Abstand genommen, die Entschädigungen der Feuerwehren an die Kreistagsabgeordnetenentschädigung zu koppeln. Der Grundbetrag in Höhe von 305,00 EUR wird in der Satzung verankert, jedoch wird die Gemeinde Wiefelstede auch in Zukunft über eine nächste Erhöhung entscheiden. Zukünftig erfolgt aber auch weiterhin eine Absprache zwischen den Feuerwehren im gesamten Kreisgebiet. 

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: