Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert am 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420), wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 1/6 der Flur 39 für den öffentlichen Verkehr als Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg hat eine Gesamtfläche von 34 m² und eine Gesamtlänge von 50,07 m.    

 

 

 

 


 

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: