Herr Garnholz erfragt den Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 1. Änderung BPL 144 An der Bäke. Er erläutert den Werdegang der Ursprungs- und Änderungsplanung und wer Vorhabenträger ist aus seiner Erinnerung. Er hinterfragt den Sachstand über den Erschließungsvertrag und moniert, die vorgesehene Kostenteilung. Herr Garnholz gibt an, dass ihm keine Akteneinsicht in den städtebaulichen Vertrag gewährt wurde. Herr Garnholz verweist auf seinen Bauantrag der wegen der fehlenden Erschließung nicht genehmigt werden kann. Weiterhin findet er den geforderten Ausbaustandard für die Straße, die ja bereits existiert, für falsch. Hierzu hätte er gerne Antworten.

 

Bürgermeister Pieper antwortet, dass Akteneinsicht gewährt wird, diese jedoch nicht von ihm beantragt worden sei. Dieses sei nur von einer weiteren Partei geschehen und auch gewährt worden.  Des Weiteren erklärt Herr Pieper, dass die Erschließung erst dann als gesichert bescheinigt würden, wenn die dafür notwendigen Anlage hergestellt wurden. Außerdem fügt Herr Pieper hinzu, dass es eine Veränderung in den Eigentumsverhältnissen gegeben habe. Die Verwaltung habe in einem Termin mit allen Beteiligten deutlich gemacht, dass es hinsichtlich der Erschließung eine Einigung zwischen den Beteiligten geben müsse. In der Vergangenheit wollte Fa.  Ahting & Eilers als Vorhabenträger in Erscheinung treten. Dieses setze jedoch eine Einigung unter den Eigentümern voraus. Abschließend erklärt Herr Pieper, dass wenn die Erschließung erfolgt sei, es hier weiter gehen könne.