Frau Brockmann bezieht sich auf die letzte Ratssitzung und erfragt, warum Kleinkraftanlagen nicht mehr zulässig sind.

 

Bürgermeister Pieper verweist auf den Teilflächennutzungsplan Wind, indem die Zulässigkeit geregelt sei. Eine Kleinwindanlage ist somit nicht mehr zulässig mit Ausnahme von privilegierten Vorhaben und diese sind genehmigungspflichtig durch den Landkreis.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh fügt auf Nachfrage hinzu, dass es sich hier z.B. um Anlagen in Verbindung mit Landwirtschaft handelt.

 

Frau Dr. Kitzinger bittet stellvertretend für die Interessensgemeinschaft Heitkamper Weg um die Erwähnung der beiden Stellungnahmen von Arne Wiechmann und ihr.

 

Ausschussvorsitzender Nacke antwortet, dass beide Stellungnahmen dem Ausschuss als Tischauslage vorliegen und dem Ausschuss zur Verfügung gestellt worden sind.

 

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