a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens von Herrn Jan Eilers zu.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen Bauleitplanungen zu vereinbaren.

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Voraussetzungen der Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.

 


 

Ausschussmitglied Bruns berichtet, dass innerhalb der Fraktion gesondert über diesen Antrag von Herrn Eilers nachgedacht wurde, jedoch kam man zu keinem einheitlichen Ergebnis.

Grundsätzlich finde Herr Bruns das Vorhaben sinnvoll, Solaranlagen als Schutzunterstände für Hühner zu nutzen. Diskutiert wurde jedoch die Flächengröße des Vorhabens. Eine begrenztere Flächengröße sei eher vorstellbar. Hier sollte der Antrag auf die maximal privilegierte Fläche begrenzt werden. Zudem müsse man bei diesem Vorhaben auch die Grenzabstände einhalten. Weiter führt er aus, dass es bezüglich des Klimawandels europaweit unterschiedliche Wege gebe. Er hinterfragt, ob der aktuell verfolgte Weg der Deutschen der richtige sei.

 

Ausschussmitglied Siemen teilt mit, dass er die Anträge unter TOP 9 und 10 ebenfalls als vergleichbar ansehe. Die CDU teile den Privilegierungsgedanke. Der Grundgedanke der Anträge Eilers/Schröder fände er gut, aber nicht in dieser Größenordnung. Er lehne somit diese Anträge ab.

 

Ausschussmitglied Weden erklärt, dass er einen erheblichen Mehrwert in der Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen von Herrn Eilers und Herrn Schröder sehe. Beide Flächen sind geringwertige und anmoorige Nutzflächen. Er erklärt, dass die Photovoltaikständer nicht fundamentiert, sondern in das Erdreich gerammt werden. Somit sei ein eventueller Rückbau problemlos realisierbar. Einen weiteren Vorteil sieht er, dass der Lebensraum der Legehennen nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden würde. Er glaubt, dass zukünftig mit neuen Technologien im Bereich des Stromspeicherns zu rechnen sei. Aus diesem Grund müsse man zukunftsweisend Denken und Entscheiden. Gerade in der heutigen Zeit sollte man den Landwirten ein weiteres Standbein ermöglichen. Er habe Verständnis dafür, dass privilegierte Vorhaben nicht wirtschaftlich unattraktiv sind.

 

Ausschussmitglied Eilers findet eine Doppelnutzung grundsätzlich Vorteilhaft. Jedoch müsse man dann diese Doppelnutzung auch überwachen. Zudem sieht er die Gleichstellung zukünftiger Anträge kritisch, vor allem bei minderwertigen Flächen.

 

Ausschussmitglied Teusner erfragt die Grünlandzahl der beantragten Flächen und möchte wissen wieviel Prozent auf dem Fliegerhorst umgesetzt wurden.

 

Herr Eilers antwortet, dass die Grünlandzahlen der Flächen bei 30 und 32 liegen.

 

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh antwortet, dass auf dem Fliegerhorst 0,53 % umgesetzt sei.

 

Ausschussmitglied Helm stellt fest, dass die Bodenwerte von 30 und 32 schlecht seien. Zudem würde der Boden nicht versiegelt und das Tierwohl gefördert werden. Er habe vielmehr das Gefühl, dass bei der Beratung Missgunst von anderen Landwirten aufgrund des Fehlens vergleichbarer eigener Flächen eine Rolle spiele.

 

Herr Eilers bittet als Antragsteller um eine Wortmeldung, welche von dem Ausschussvorsitzenden stattgegeben wird.

 

Herr Eilers sagt, dass 90 % der Gewerbesteuer an die Gemeinde abführt werden würde. Dies entspräche eine Abgabe von ca. 17.000 € pro Jahr. Er betont weiter, dass ihm das Tierwohl an erster Stelle stehe.

 

Bürgermeister Pieper fügt hinzu, dass 10 % der Steuern an die Gemeinde des Betreiberstandortes und 90 % an die Gemeinde des Photovoltaikstandortes gehe.

 

Ausschussmitglied Weden beton den ökonomischen Gedanken. Wenn wir mehr Solarenergie ausbauen könnten, dann sollten wir das auch tun. Er gibt zu bedenken, dass beispielsweise Oldenburg gar nicht genügend Flächen dafür generieren könne. Da müsse man doch als anliegende Gemeinde „aushelfen“, denn man nutze ja auch die stadtnahen Vorteile wie Theater und Universität.

 

Es gibt keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

Der folgende Beschluss wird bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt: