Sachbearbeiter Hobbiebrunken erläutert den Sachstand. Die geplante Straßensanierungen im Jahr 2023 sind bisher aufgrund des personellen Wechsels nicht erfolgt. Diese sollen jetzt im Jahr 2024 nachgeholt werden. Es betrifft die Straßen „Bentsweg“, „Vor dem Richtmoor“, „Feuerweg“ und „Heidhörn“. Im Zuge der Neuverlegung einer Wasserleitung vom Wasserwerk Nethen Richtung Rastede, wird ein Teil der Leitung in der Straße „Heidhörn“ verlegt und dadurch auch ein Teil der Fahrbahn mit entfernt. Die Verlegung der Leitung erfolgt frühestens im Herbst 2024, so dass die Sanierung der Fahrbahn auf Grund dessen erst im Jahr 2025 erfolgen soll. Der OOWV wird die Fahrbahn (ca.0.5m Breite) nutzen und nicht wieder mit Asphalt herstellen, sondern in Absprache mit der Gemeinde Wiefelstede einschottern. Aufgrund dessen soll der OOWV auch finanziell an der Sanierung beteiligt werden, die Gespräche dazu laufen gerade.

Die freigewordenen Mittel sollen für die Sanierung des „Wehnerfelder Weges“ genutzt werden. Die Straße ist in einem desolaten Zustand und muss dringend überarbeitet werden. Hierzu laufen gerade die Kostenschätzungen und die Prüfung der Sanierungsvarianten. Vorrangig soll der Abschnitt entlang der bewohnten Bereiche saniert werden, evtl. muss man aufgrund der Kosten mit 2 Abschnitten auf der gesamten Straßenlänge planen.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte wissen, wie die Sanierung des „Wehnerfelder Weges“ geplant ist.

Sachbearbeiter Hobbiebrunken erklärt, dass dies zurzeit geprüft werde. Eine Sanierung der Verschleißdecke in gegebenenfalls zwei Bauabschnitten und eine optische Einengung durch Leitpfosten könnten das Ergebnis sein. Die Leitpfosten würden ein Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Begnungsverkehr eindämmen. Genau so würden die Bermen dadurch nicht so stark beansprucht werden, wie es bisher der Fall ist.

 

Ausschussmitglied Helmers hinterfragt wieso die Gemeinde nicht erst die Gemeindestraße „Heidhörn“ saniere, statt auf den OOWV zu warten.

Sachbearbeiter Hobbiebrunken erklärt, dass die Wasserleitung des OOWV in einem großen Durchmesser unter die Straße gelegt werden müsse. Der Beginn der Maßnahme des OOWV sei abhängig von den langen Lieferzeiten für die Rohrleitung. Wenn man nicht warten würde und aktuell die Straße sanieren würde, würde die neu sanierte Straße anschließend trotzdem durch den OOWV wieder aufgebrochen und geflickt werden. Das führe wiederum später zu Schäden und höheren Unterhaltungskosten. Es ist daher sinnvoll die Leitungsverlegung abzuwarten und anschließend die Straße zu sanieren. Der OOWV wäre außerdem verpflichtet, nach der Verlegung der Leitung in dem Straßenabschnitt, die Straße nicht in den aktuellen Zustand, sondern nach heutigen Standards aufzubauen. Dadurch, dass hier eine engere Zusammenarbeit im Rahmen der Straßensanierung angestrebt wird, werde der OOWV Kosten sparen, welche dann der Sanierung der Straße zu Gute kommen sollen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Würdemann ergänzt Herr Pieper, dass ferner am 04.06.2024 eine Bereisung der zu sanierenden Straßen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgesehen ist.