Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung des Entwässerungsgrabens inkl. Ausweichbucht mit einem Auftragsvolumen i. H. v. 180.000,00 €.


Sachbearbeiter Hobbiebrunken erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage:

 

Ausschussmitglied Thiel stört sich an dem geplanten Vorhaben. Nördlich der geplanten Feuerwehr verlaufe bereits ein Graben. Er versteht nicht, wieso der vorhandene Graben nicht genutzt werde, statt für viel Geld einen neuen Graben zu bauen. Er möchte außerdem wissen, ob der vorhandene Durchlass ausreicht.

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh erklärt, dass im Rahmen der Planung der Feuerwehr auch ein Entwässerungskonzept entwickelt wurde. Das Konzept hat selbstverständlich auch vorhandene Gräben berücksichtigt. Sie weist darauf hin, dass die Entwässerung des Kornweges bisher nicht gut funktioniere und es der Vergangenheit regelmäßig Probleme gab, weswegen die vorhandenen Wasserläufe schon heute nicht mehr ausreichen würden. Die vorgestellte Maßnahme wurde auf Grundlage des Konzeptes geplant.

 

Ausschussmitglied Thiel empörte sich darüber, dass er als direkter Eigentümer der anliegenden Flächen bisher nicht in die Planungen der Maßnahme einbezogen wurde. Durch diese Befangenheit werde er sich bei der Beschlussempfehlung enthalten.

 

Ausschussmitglied Helm möchte wissen, wieso die Entwässerung nicht an die Ofener Bäke angeschlossen werde.

Fachbereichsleiterin zu Jeddeloh erklärt, dass das Planungsbüro IST, welches das Entwässerungskonzept geplant habe, die bestehenden Gewässerzüge in Absprache mit dem Landkreis und den Wasser- und Bodenverbänden berücksichtigt habe. Empfohlen wurde die Entwässerung über die Putthaaren, welche nahe des Kornweges verläuft. Diese Grabenverbindung ist mit dem geringsten Aufwand möglich.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erfragt ob es eine Kostenschätzung zu Protokoll zu nehmen.

Bürgermeister Pieper bejaht dies.

 

Hinweis der Verwaltung: Die Entwässerungsysteme entlang des Kornweges sind im Maßnahmebeschluss berücksichtigt. Die Systeme der Oberflächenentwässerung auf dem Grundstück (z.B. Regenrückhaltebecken) werden aus der Maßnahme im Hochbau gedeckt.

 

Alsdann ergeht mit drei Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungssauschuss der Gemeinde Wiefelstede: