1. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die in 1. aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen in 2024 mit den jeweils aufgeführten Kostenvolumen und beauftragt die Verwaltung, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend der Vergaberichtlinien auszuschreiben und durchzuführen.

2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die in 2. aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen für die Jahre 2024 und 2025, mit den jeweils aufgeführten Kostenvolumen pro Jahr und beauftragt die Verwaltung, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend der Vergaberichtlinien auszuschreiben und durchzuführen.  


Sachbearbeiter Janßen erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Würdemann fragt, wieso die Gemeinde Rückschnitte an Landesstraßen durchführen muss und bezieht sich damit auf die in der Beratungsvorlage angegebene Maßnahme für die „Rückschnitte in Siedlungsbereichen und an Landesstraßen“.

Sachbearbeiter Janßen erklärt, dass die Gemeinde Innerorts für die Unterhaltung der Nebenanlagen und somit auch für die Verkehrssicherheit der Bäume zuständig ist.

 

Ausschussmitglied Würdemann möchte außerdem wissen, wieso ein Teil der Maßnahmen nur für zwei Jahre vergeben werde. In der Vergangenheit wurden wiederkehrende Maßnahmen auch über mehr als zwei Jahre vergeben.

Sachbearbeiter Janßen erklärt, dass man heute im Rahmen des Vergaberechtes Rahmenverträge und Aufträge über bis zu vier Jahre schließen bzw. erteilen kann. Bei vier Jahren sei es aber fraglich, ob die Angebote noch wirtschaftlich seien. Da die Verwaltung im vergangenen Jahr positive Erfahrung z.B. mit der Vergabe der Kanalreinigung für zwei Jahre gemacht habe, schlägt die Verwaltung nun vor, die angegebenen Maßnahmen ebenfalls für zwei Jahre zu vergeben.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Gemeinderat und Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede: