Betreff
Widmung von Gemeindestraßen,
hier: Langerie (Bebauungsplangebiet Nr. 108 VII)
Vorlage
B/0066/2014
Aktenzeichen
30200 Schn
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. Nr. 22/2009, S. 372), wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 321/1 der Flur 14 übernommen und für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die im verkehrsberuhigten Ausbau angelegte Straße trägt den Namen „Langerie“. Die Gesamtgröße beträgt  2.556 m². Die Straße ist an die Gemeindestraßen „Langerie“ (Bebauungsplan Nr. 108) und „Thienkamp“ angebunden.

 

 

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In dem Bebauungsplangebiet Nr. 108 VII „Wiefelstede, Thienkamp“ sind die Erschließungsarbeiten an der Straße „Langerie“ abgeschlossen. Somit kann die Widmung der Verkehrsfläche gem. § 6 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraße erfolgen.

     


Finanzierung:

 

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Anlagen: