Betreff
Jahresabschluss 2010
Vorlage
B/0093/2014
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

1.   Gem.  §  101  NGO    129  Abs.  1  NKomVG)  beschließt  der   Rat  der   Gemeinde 

      Wiefelstede  den  Jahresabschluss  des  Haushaltsjahres  2010   in  der  Fassung  vom

      03.02.2014.

 

2.   Der  Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das

      Haushaltsjahr 2010.

 

3.   Gem. §  123  Abs.  1  NKomVG  beschließt  der  Rat  der  Gemeinde Wiefelstede, den

      Überschuss  des  außerordentlichen  Ergebnisses  mit  dem  Defizit  des  ordentlichen

      Ergebnisses zu verrechnen (§ 24 Abs. 1 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung -

      GemHKVO-)  und  das  verbleibende  Defizit  in  Höhe  von  35.314,01  Euro

      einschließlich des Defizits des Jahres 2009 in Höhe von 188.161,76 Euro, somit

      insgesamt 223.475,77 Euro  in   das   Jahr 2011 vorzutragen. 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2010 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland  zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 17.03.2014 bis zum 15.04.2014 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom 15.04.2014 festgehalten.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung keine Feststellungen getroffen, die so wesentlich sind, dass sie als Prüfungsbemerkungen im Prüfbericht vermerkt wurden. Dieses wird von der Verwaltung als Bestätigung für die hier geleistete qualitativ gute Arbeit angesehen, auch wenn noch von gewissen Ungenauigkeiten zwischen Planung und Ausführung des Haushaltes im Prüfbericht gesprochen wird. Insofern ist die Stellungnahme der Verwaltung sehr kurz Der sogenannte Managementletter, der Feststellungen über Vorgänge enthält, die die Wesentlichkeitsgrenze nicht erreichen, lagen der Verwaltung noch nicht vor.

 

Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf der Seite 39 des Prüfberichtes zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, was der Gemeinde Wiefelstede bescheinigt, dass die gesetzlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Vorgaben eingehalten wurden. Des Weiteren wird berichtet, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen würden.

 

Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich zuständig für einen Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu Überschussrücklagen bzw. die Verrechnung von Überschüssen des außerordentlichen Haushaltes mit Defiziten des ordentlichen Haushaltes.  

 

Da das Jahresergebnis für das Jahr 2010 insgesamt (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) negativ ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das positive Ergebnis des außerordentlichen Haushaltes mit dem negativen Ergebnis des ordentlichen Haushaltes gem. § 24 I Gemeindehaushalts- und kassenverordnung miteinander zu verrechnen und das kumulierte Ergebnis der Jahre 2009 und 2010 in die Rechnung des Jahres 2011 vorzutragen. Nach den heutigen Erkenntnissen wird das Ergebnis des Haushaltes 2011 die aufgelaufenen Defizite ausgleichen und darüber hinaus einen erheblichen Beitrag zum Aufbau einer Überschussrücklage leisten.

  

  


     


Anlagen: